Bundestagswahl: Am 6. September endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland
Geschrieben am 17-08-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass am  6. September 2009 die Frist für Deutsche im Ausland endet, die bei  der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen wollen und dafür ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen müssen. In einigen  Ländern bietet das Auswärtige Amt den wahlberechtigten Deutschen an,  für die Rücksendung der Wahlbriefe den amtlichen Kurierweg zwischen  bestimmten Auslandsvertretungen und dem Auswärtigen Amt in Berlin  mitzubenutzen. Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter folgendem Link zur  Verfügung:
     www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2009 --> Service für  Deutsche im Ausland
     Deutsche, die im Ausland leben und bei der Bundestagswahl 2009  wählen wollen, müssen so schnell wie möglich einen Antrag auf  Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der sie  vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Der Antrag  muss bis zum 6. September 2009 bei der Gemeinde eingehen. Auch  Deutsche im Ausland, die bereits bei der Europawahl 2009 oder bei der letzten Bundestagswahl 2005 auf Antrag in das Wählerverzeichnis  eingetragen waren, müssen zur Bundestagswahl 2009 erneut einen Antrag auf Eintragung stellen. Nähere Informationen und das Antragsformular  erhalten Deutsche im Ausland bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland oder im Internetangebot des  Bundeswahlleiters unter:
     www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2009 --> Service für  Deutsche im Ausland
     Der noch bei den letzten Bundestagswahlen geltende Ausschluss vom  Wahlrecht für Deutsche, die außerhalb der Mitgliedstaaten des  Europarats lebten und bei denen seit ihrem Fortzug aus Deutschland  mehr als 25 Jahre vergangen waren, ist inzwischen gestrichen.
     Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die sich nur vorübergehend  im Ausland aufhalten, aber weiterhin hier gemeldet sind, werden von  Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und  können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen. Sie  können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (auch per  Fax oder E-Mail) oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheins  beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht telefonisch gestellt  werden. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des  Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung  abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen  stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.
     Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn, Telefon: (0611) 75-2317, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
  Originaltext:         Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
  Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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