Rheinische Post: Eltern und Staat  Kommentar Von Reinhold Michels
Geschrieben am 06-08-2009 |   
 
    Düsseldorf (ots) - Den Rechtsstaat zeichnet neben manch anderem  aus, dass er Minderheiten vor der faktischen Macht der Vielen  schützt, dass er gegebenenfalls den Staat selbst vor dem Recht eines  Einzelnen klein macht. Ein Riesensprung für die Menschheit, die im  Rechtsstaat lebt. Die Rechte der Allgemeinheit und diejenigen  Einzelner müssen immer wieder ausbalanciert, gegeneinander abgewogen  werden, damit Mehrheit und Minderheit zu ihrem Recht kommen. Die  Waage halten Gerichte; wo es um Grundrechte geht:, das  Bundesverfassungsgericht. Es hat jetzt den Angehörigen einer religiösen Minderheit in einer  wichtigen und klugen Entscheidung aufgezeigt, dass sie den Bogen  ihrer Rechte als Minderheit nicht überspannen darf, konkret: dass sie den Rechtsfrieden stört, wenn sie die Schulpflicht ihrer Kinder mit  absurd befremdlichen Argumenten gegen gewachsene Brauchtumspflege und Sexualdelikt-Aufklärung missachtet. Wer seine Kinder nicht mit  schulischem Karnevalstreiben und bestimmten Unterrichtszielen in  Berührung kommen lassen möchte, nimmt zwar sein Erziehungs-Grundrecht wahr, aber das Kindeswohl verfehlt er. Das muss im Konflikt zwischen  Eltern- und Staatsrecht auf Erziehung immer den Ausschlag geben.
  Originaltext:         Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
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