Häuslebauer nach Unfall überfordert - Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft melden (mit Bild)
Geschrieben am 15-07-2009 |   
 
    Berlin (ots) - 
     - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter      http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
     Mancher Bauherr möchte seinen Traum von den eigenen vier Wänden  mit tatkräftiger Hilfe von Freunden und Verwandten verwirklichen. In  Eigenleistung werden Wände verputzt, Fliesen verlegt oder Dächer  ausgebaut. Doch gerade beim Eigenbau lauern unvorhergesehene  Gefahren, erklärt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG  BAU). Bei einem Unfall trägt der Bauherr die Verantwortung. Die  gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig: Sobald Freunde, Kollegen,  Verwandte und Nachbarn auf der Baustelle mitwerkeln, muss sie der  private Bauherr innerhalb einer Woche bei der BG BAU melden.
     Knapp 120.000 laufende Eigenbauprojekte privater Bauherren wurden  2008 von der BG BAU betreut. Allerdings vermutet die  Berufsgenossenschaft zahlreiche weitere Bauvorhaben, die nicht bei  ihr erfasst sind, weil viele Bauherren ihre Maßnahme nicht anmelden.  Damit gehen sie erhebliche Risiken ein: Jedes Jahr geschehen auf  deutschen Baustellen privater Bauherren mehrere hundert Unfälle,  manche enden tödlich.
     Umfassende Beratung zum Unfallschutz erhalten die Bauherren durch  Fachleute der BG BAU. Die BG BAU Experten unterstützen die Bauherren  beim Einhalten ihrer Pflichten. Diese reichen von der Ausstattung der Helfer mit Persönlicher Schutzausrüstung, wie Helm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe, über ausreichende Beleuchtung und Beschilderung, die  Sicherung von Schächten und Gruben, bis zur Verkehrssicherheit auf  dem Baugrundstück. Wer die Baukosten per "Muskelhypothek" senken  will, sollte keine unnötigen Risiken eingehen. Die Kosten zur  Helfer-Versicherung betragen 1,84 Euro pro geleistete Arbeitsstunde  in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern belaufen sie  sich auf 1,56 Euro pro Stunde.
     Bei Umbaumaßnahmen ist darauf zu achten, ob früher Asbest im Haus  verbaut worden ist. In solchen Fällen sind die gesetzlich  vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Die BG BAU empfiehlt  dringend kompetente Firmen einzuschalten, die die asbesthaltigen  Materialien fachgerecht ausbauen und entsorgen. Auch dazu beraten  Experten der BG BAU die privaten Bauherren.
     Mit der Meldung an die BG BAU vermeiden private Bauherren nicht  nur Bußgelder. Durch die Beratung der BG BAU werden Unfälle  verhindert und mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz  vermieden. Denn: Ereignet sich ein Unfall, zum Beispiel weil der  Bauherr die Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet hat, droht  ein Regressverfahren wegen grober Fahrlässigkeit. Viele Unfälle  hinterlassen schwerste Folgen und die Betroffenen müssen Jahre lang  oder für immer versorgt werden. Das übersteigt in der Regel die  Finanzkraft der Bauher¬ren.
     Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es bei  kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Vorsicht  ist auch hier angebracht: Verunglücken unversicherte Helfer auf dem  Baugrundstück, haftet der Bauherr ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen. Wenn dagegen alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Für Bauherren selbst ist es  sinnvoll, eine Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten für  sich und mithelfende Ehegatten abzuschließen.
  Originaltext:         Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60172 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60172.rss2
  Pressekontakt: Bernd Kulow Telefon: 030/85781-554 bernd.kulow@bgbau.de
  Thomas Lucks Telefon: 069/4705-824 thomas.lucks@bgbau.de
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