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BSG-Urteil zu Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz ist vernünftig

Geschrieben am 30-06-2009

Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichtes,
demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer
Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer
Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des
Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen
Fedderwitz:

"Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat
klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß
gemessen werden darf. Es kann nicht angehen, dass ausländische
Zahnärzte deutsche Patienten ohne vorherige Zustimmung der
Krankenkasse behandeln können, während der Vertragszahnarzt in
Deutschland einen Heil- und Kostenplan einreichen muss. Das wäre ein
klarer Fall von Inländerdiskriminierung. Für den Patienten ist es
ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan
zu haben. Nur dann hat er eine gewisse Planungs- und
Kostensicherheit."

Originaltext: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12264
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12264.rss2

Für Rückfragen:

Dr. Reiner Kern,
Tel.: 030 - 28 01 79 27

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Universitätsstr. 73, 50931 Köln
Internet: www.kzbv.de


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