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Südwest Presse: Kommentar zum Thema Patientenverfügung

Geschrieben am 18-06-2009

Ulm (ots) - Die Entscheidung hatte es in sich. Nicht umsonst haben
die Abgeordneten des Bundestages sechs Jahre lang über ein Gesetz zu
Patientenverfügungen beraten. Gestern räumte das Parlament dem
Selbstbestimmungsrecht Vorrang ein. Ein Grund zum Jubeln ist das
nicht.
Der Beschluss soll Rechtssicherheit schaffen, doch bohrende Fragen
bleiben. Selbstbestimmung setzt Bürger voraus, die bereit sind, sich
intensiv mit Eventualitäten schweren Leidens oder dem nahenden Tod zu
befassen. Manch Bürger tut das bereits mit einer Patientenverfügung.
Doch die Mehrheit will von dieser Phase des Lebens nichts wissen.
Auch über sie wird, wenn sie selbst nicht mehr bestimmen kann,
verfügt - und das künftig nicht mehr nur an der unumkehrbaren
Schwelle zum Tod.
Im Streitfall zwischen Arzt und Angehörigen bestimmen Juristen den
mutmaßlichen Willen, zum Beispiel wann das Leben eines Demenz- oder
Komapatienten nicht mehr zumutbar ist, wann ein nicht mehr
Einwilligungsfähiger seinen Lebensmut verloren hat. Das mag dem einen
oder anderen Leidenden Erlösung bringen, doch es birgt auch die
Gefahr, dass ökonomische Gründe die Entscheidung prägen.
Ganz abgesehen davon, dass durch die Verbindlichkeit einer Verfügung
ein Arzt im Extremfall einen Willen exekutieren muss, der seinem Eid
widerspricht. Mediziner sind dem Lebensrecht verpflichtet. Der
Bundestag war es nicht. Traurig.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
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Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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