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Westfalenpost: Das Dilemma bleibt Bundestag regelt Patientenverfügung

Geschrieben am 18-06-2009

Hagen (ots) - Von Winfried Dolderer

Selbstbestimmung hat keine Grenze. Sie reicht bis ans Ende des
Lebens. Sogar über das Ende eines bei Bewusstsein geführten Lebens
hinaus. Dem Staat ist dies so wichtig, dass er sich nicht untersteht,
seine Bürger gegebenenfalls vor sich selbst zu schützen. Das ist es
im Kern, was der Bundestag zur Patientenverfügung gestern beschlossen
hat, mit den Stimmen von 320 Abgeordneten.
Sie haben sich von dem Anliegen leiten lassen, Klarheit in eine nach
dem Urteil vieler Betroffener nicht restlos geklärte Rechtslage zu
bringen. Und zugleich die Sorgen und Ängste von Menschen zu
beschwichtigen, die die immer weiter verfeinerte ärztliche Kunst
längst nicht mehr nur als Segen, sondern auch als Bedrohung
empfinden.
Ohne die moderne Medizin und ihre Fähigkeit, Leben zu retten, wo vor
nicht allzu lange Zeit noch keine Rettung möglich war, auch wenn
dabei manchmal nur der Tod hinausgezögert wird, gäbe es das Problem
nicht, das den Bundestag gestern beschäftigte. Nicht die Ängste, am
Ende des Lebens an Schläuchen und Apparaten zu verdämmern. Nicht den
Wunsch, sich dagegen beizeiten abzusichern. Und nicht die Sorge, dass
eine solche Willensbekundung unbeachtet bleibt.
Die Paradoxie besteht freilich darin, dass die Verfügung ein Versuch
ist, Selbstbestimmung auszuüben im Vorgriff auf eine Lebenslage, in
der die Möglichkeit der Selbstbestimmung erloschen sein wird. Können
wir das? Das Ende unseres Lebens bis ins Detail regeln? Letztlich
bleiben wir darauf angewiesen, unseren Ärzten zu vertrauen und den
Menschen, die uns dann hoffentlich nahestehen. Daran ändert kein
Gesetz etwas.

Originaltext: Westfalenpost
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