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Rheinische Post: Stichwahl muss sein

Geschrieben am 05-03-2006

Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel

Punkt für Punkt arbeiten CDU und FDP in NRW ihre
Koalitionsvereinbarung ab. Dazu gehört auch die Reform der
Gemeindeordnung samt Heraufsetzung der Amtszeit von Bürgermeistern
und Landräten. Die Änderung macht Sinn: Um kommunalpolitisch etwas zu
bewirken, bedarf es oft des "langen Atems". Der Bürgermeister als
Chef der Verwaltung sollte deshalb ebenso wie seine Beigeordneten
acht Jahre im Amt bleiben dürfen. Damit knüpft NRW zudem an die bis
1933 geltende Tradition der Rheinischen Bürgermeister an. Hinzu kommt
der versorgungsrechtliche Aspekt: Wenn eine Stadt nicht nur
öffentlich Bedienstete, sondern auch fähige Freischaffende an ihrer
Spitze haben will, muss sie ihnen eine gewisse Altersabsicherung
bieten.
Problematisch scheint hingegen der Verzicht auf eine Stichwahl zu
sein. Das Argument, beim zweiten Durchgang blieben viele Bürger
ohnehin zu Hause, zieht nicht. Eine niedrige Beteiligung kann auch im
ersten Wahlgang vorliegen. Nach der geplanten Neuregelung wäre dann
aber auf Anhieb derjenige Kandidat gewählt, der mit nur einem
Bruchteil der Stimmen eine (hauchdünne) Mehrheit bekäme. Dies ist
politisch fragwürdig und wird nicht der Bedeutung des auf acht Jahre
aufgewerteten Amtes gerecht.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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