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BAG SELBSTHILFE e.V.: Diskriminierung behinderter Menschen ist jetzt auch im Zivilrecht ungesetzlich

Geschrieben am 10-07-2006

Düsseldorf (ots) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
vergangenen Freitag endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
verabschiedet. Damit kann es - wie geplant - am 1. August 2006 in
Kraft treten. Mit dieser Entscheidung endet ein jahrelanger Kampf um
das Gesetz. Schließlich ist Deutschland mit der Umsetzung der
EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung schon einige Jahre in Verzug.
"Wir begrüßen die Verabschiedung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes, geht von diesem Gesetz doch eine deutliche
Botschaft aus: Das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes gilt
jetzt auch im Zivilrecht, Diskriminierung behinderter Menschen ist
ungesetzlich", erklärt Christoph Nachtigäller, Bundesgeschäftsführer
der BAG SELBSTHILFE.

Allerdings hätten sich die Behindertenverbände weniger
Ausnahmemöglichkeiten und stärkere - nämlich wirksame,
verhältnismäßige und abschreckende - Sanktionsmaßnahmen gewünscht.
"Leider bezieht sich das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nur
auf Massengeschäfte und ein Verbandsklagerecht wurde nicht - wie von
uns gefordert - in die Hände der Behindertenverbände gegeben", so
Christoph Nachtigäller weiter. Auch sind die Versicherungen nicht
verbindlich verpflichtet worden, klar, transparent und objektiv
nachvollziehbar Versicherungsrisiken zu begrenzen.

Die Möglichkeit der Unterstützung durch
Antidiskriminierungsverbände als "Bevollmächtigte" wurde
bedauerlicherweise ebenfalls gestrichen. "Damit bleibt das Gesetz
hinter den Möglichkeiten zurück, die sich aus dem
Sozialgerichtsgesetz bereits jetzt für die Vereinigungen behinderter
Menschen ergeben", erläutert Christoph Nachtigäller. Auch die
Beweislastregelung zum Nachweis einer Diskriminierung wurde zu Lasten
der betroffenen Menschen abgeschwächt.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE
von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren
Angehörigen - ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter
und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland.
Sie ist Dachverband von 95 bundesweit tätigen
Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und drei
Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG
SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen,
seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit
unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.


Originaltext: BAG SELBSTHILFE e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52614
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52614.rss2

Pressekontakt:

Elisabeth Fischer
BAG SELBSTHILFE e.V.
www.bag-selbsthilfe.de
elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de


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