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Das Statement von Präses Alfred Buß und Weihbischof Dr. Josef Voß finden Sie am Ende dieser Pressemitteilung!! "Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern" Kirchen fordern Verlängerung der Fri

Geschrieben am 11-05-2009

Hannover (ots) - Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung
für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse
"auf Probe" müssen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus
verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine
Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration
zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche.
Der Vorsitzende der Kommission für Migration und Integration der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Alfred Buß, und der
Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz,
Weihbischof Dr. Josef Voß, sprechen sich außerdem für eine stärkere
Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der Altfallregelung aus.
Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung,
allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen,
die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in
Deutschland lebten, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Einen über den 31. Dezember 2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel
hätten bislang sogar nur rund 6.500 Personen erhalten, kritisieren
die Kirchenvertreter.

"Auch für die mehr als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die
bisher nicht unter die Altfallregelung fallen, muss eine angemessene
Lösung gefunden werden", fordern Buß und Voß. Die Betroffenen
dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem Grundbedürfnis der
Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht.
Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine
Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis erhalten.

Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb
der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt
überwiegend eigenständig sichern. Dies sei zu kurz bemessen, befinden
die Vertreter der Kirchen, weil viele Betroffene jahrelang keinen
Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise
diesen Zugang zusätzlich erschwere. Darüber hinaus seien die
Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch,
bemängeln Buß und Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten
oder pflegebedürftigen Menschen sollte auch ohne eigenständige
Lebensunterhaltssicherung ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.

Anbei erhalten Sie das Statement von Präses Alfred Buß und
Weihbischof Dr. Josef Voß im Wortlaut.

Berlin, 11. Mai 2009
Pressestelle der EKD

Karoline Lehmann

STATEMENT:

Kettenduldungen beenden - humanitäres Bleiberecht sichern

Zwei Jahre nach dem ersten ökumenischen Aufruf der beiden Kirchen
"Für eine humanitäre Umsetzung der Bleiberechtsregelung" und
angesichts des nahenden Fristendes für Anträge nach der gesetzlichen
Altfallregelung am 31.12.2009 müssen wir feststellen:

- Die Bleiberechts- bzw. Altfallregelung war zwar ein Schritt in
die richtige Richtung; viele humanitäre Probleme sind jedoch nach wie
vor ungelöst.
- Eine vorläufige Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung macht
deutlich, dass von den ca. 100.000 Menschen, die Ende 2006 seit
mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten,
bisher nur etwa die Hälfte eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung
erhalten haben. Lediglich rund 6.500 von ihnen haben eine über den
31.12.2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel erhalten, der den
Rückfall in den prekären Status der Duldung verhindert.
- Weiterhin leben in Deutschland über 102.000 Menschen mit einer
Duldung, davon über 63.000 seit mehr als sechs Jahren. Auch für sie
muss eine ange-messene Lösung gefunden werden.

Die Kirchen treten seit vielen Jahren dafür ein, die Praxis der so
genannten "Ketten-duldungen" zu beenden und Menschen, denen aus
verschiedensten Gründen eine Ausreise nicht zugemutet werden kann,
eine Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen. Viele Familien haben sich
trotz der Schwierigkeiten, die der Duldungsstatus mit sich bringt, im
Rahmen des Möglichen integriert. Ihre Kinder sind häufig in
Deutschland geboren, besuchen den Kindergarten oder die Schule und
haben kaum Bezugspunkte zum Herkunftsland ihrer Eltern. Die
Betroffenen dauerhaft in einem Status der Ungewissheit zu belassen,
wird dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen
Lebensperspektive nicht gerecht. Der bereits vorhandene Spielraum des
Aufenthaltsgesetzes, aus humanitären Gründen eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wird von den
Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Landesebene allzu stark
eingeschränkt. Neben einer entsprechenden Anpassung der
Verwaltungsvorschriften und der Umsetzung des Gesetzes in den Ländern
muss auch das Aufenthaltsgesetz selbst weiterentwickelt werden.
Personen, die in Deutschland integriert sind und denen daher die
Ausreise nicht mehr zugemutet werden kann, sollten eine Aufenthalts-
und Arbeitserlaubnis erhalten.

Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche
Bischofskonferenz und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonisches Werk und
Deutscher Caritasverband fordern deshalb:

- Die Fristen der gesetzlichen Altfallregelung müssen verlängert
werden.
Die in der Altfallregelung vorgesehenen Fristen, innerhalb derer die
Antrag-steller ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern
müssen, sind zu kurz bemessen, zumal die Betroffenen meist viele
Jahre keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten. Die Zeit bis zum
31.12.2009 reicht - gerade angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts-
und Finanzkrise - nicht aus, um sich auch beruflich zu integrieren
und fortzubilden. Ein Beharren auf den Stichtagen würde dazu führen,
dass die gefundene Lösung zu einer Scheinlösung wird und den Menschen
weiterhin keine Perspektive eröffnet. Angesichts der für die
Betroffenen extrem belastenden Situation muss diese Entscheidung so
bald wie möglich getroffen werden.

- Humanitäre Gesichtspunkte müssen angemessen berücksichtigt
werden.
Die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts sind zu hoch
- das gilt in besonderem Maße für kinderreiche Familien oder
Alleinerziehende. Für diejenigen, die unverschuldet keine Chance
haben, die Ansprüche zu erfüllen, müssen Ausnahmeregelungen
geschaffen werden. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder
pflegebedürftigen Menschen soll auch ohne eigenständige
Lebensunterhaltssicherung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt
werden können.

- In der Beurteilung der Ausschlussgründe und der
Mitwirkungspflichten muss der Einzelfall angemessen gewürdigt werden
können.
Die umsetzenden Behörden sollten auch in der Beurteilung
geringfügiger Verfehlungen in der Vergangenheit und der Erfüllung der
Mitwirkungspflichten bei der Ausreise (z.B. dem Beschaffen gültiger
Ausweispapiere) einen Spielraum für die Würdigung des Einzelfalls
haben und auch davon Gebrauch machen. Maßgebliches Kriterium für die
Entscheidung sollte dabei die Integrationsprognose sein.

- Die Trennung von Familien soll vermieden werden.
Der Ausschluss der ganzen Familie von der Bleiberechtsregelung bei
Verfehlungen eines einzelnen Familienmitgliedes ist höchst
problematisch. Vor allem dürfen Eltern nicht unter Druck gesetzt
werden, Deutschland zu verlassen, um ihren Kindern ein Bleiberecht zu
ermöglichen. In diesen Fällen kommt es maßgeblich auf das Kindeswohl
an, so dass eine Trennung von Familien in der Regel nicht die
richtige Lösung sein kann.

Weihbischof Dr. Josef Voß, Bistum Münster, Vorsitzender der
Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz

Präses Alfred Buß, Evangelische Kirche von Westfalen, Vorsitzender
der Kommissi-on für Migration und Integration der Evangelischen
Kirche in Deutschland

Münster / Bielefeld, den 11. Mai 2009

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55310
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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