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LVZ: Bundeswehrverband kritisiert Grundgesetz-Debatte im Zusammenhang mit Piraten-Aktion / Kirsch verlangt schnelle einfachgesetzliche Klarstellung

Geschrieben am 11-05-2009

Leipzig (ots) - Der Deutsche Bundeswehrverband hat an die Politik
appelliert, das im Grundgesetz enthaltene Trennungsgebot für den
Bundeswehr- und Polizeieinsatz beizubehalten. "Die Trennung ist
sinnvoll und nicht von gestern", sagte Verbandspräsident
Oberstleutnant Ulrich Kirsch gegenüber der "Leipziger Volkszeitung"
(Dienstag-Ausgabe). Die von der Bundeskanzlerin und anderen verlangte
Grundgesetz-Änderung löse keine der aktuellen Fragen, meinte Kirsch.
"Wir brauchen heute schnell eine rechtliche Klarstellung der
Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen der Bundeswehr im Vorgehen
gegen Piraten. Eine Grundgesetz-Änderung würde Jahre brauchen. Der
Kampf gegen Piraterie findet heute statt."

Kirsch beklagte die unzureichende rechtliche Abklärung im Vorfeld
des Bundeswehreinsatzes. "Die Koalition hätte schon längst prüfen
können, ob für die Bundeswehr auch eine einfachgesetzliche
Klarstellung - parallel zu § 6 Bundespolizeigesetz - ausreicht." Nach
diesem Paragraph sei heute die Bundespolizei für die
Gefahrenbekämpfung außerhalb des deutschen Küstenmeeres zuständig.

Mit Blick auf die Ausrüstung der Spezialstreitkräfte meinte
Kirsch, "die Bundeswehr hat mit dem KSK im Verbund mit ihren
Kampfschwimmern die Kräfte und Fähigkeiten, Geiseln zu befreien, auch
fern der Heimat und auf See". Allerdings fehlten sowohl Polizei als
auch Bundeswehr Großraumflugzeuge für Langstreckentransporte.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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