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Krings: Kein Wahlkampf mit dem Wahlrecht

Geschrieben am 06-05-2009

Berlin (ots) - Zur Äußerung des 1. PGF der SPD-Fraktion Thomas
Oppermann zu einer angeblich unmittelbar bevorstehenden Änderung des
Wahlrechts erklärt der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Günter Krings MdB:

Oppermanns Behauptung, die Koalition habe sich auf die Umsetzung
einer Wahlrechtsreform noch vor der Sommerpause so gut wie geeinigt,
ist schlicht falsch.

Seine Ankündigungen sind als reine Wahlkampfäußerungen zu werten
und verfälschen die Absprachen innerhalb der Koalition. Sie
entsprechen einem realitätsfernen Wunschdenken und verraten eine
erschreckende Unkenntnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den
negativen Stimmgewichten. Das Gericht ging in seiner Entscheidung
davon aus, dass es sehr schwierig sein würde, sein für alle
Verfassungsexperten überraschendes Urteil noch in der laufenden
Wahlperiode umzusetzen. Um den Gesetzgeber gerade nicht unter
Zeitdruck zu setzen, hat es ihm eine Frist bis Ende 2011 zur
Anpassung des Wahlrechts gesetzt. Es ist umso befremdlicher, dass die
SPD diesen Zeitdruck jetzt doch vollkommen unnötig aufbauen will.

Ein so sensibles und komplexes sowie für unsere Demokratie
fundamentales Thema wie das Wahlrecht eignet sich aber weder für den
Wahlkampf noch für überhastete Gesetze, die mit der heißen Nadel
gestrickt werden. Die Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen
Bundestages haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf,
zwischen der Vielzahl der denkbaren und vom Bundesverfassungsgericht
eröffneten Lösungswege eine sinnvolle und faire Entscheidung zu
treffen.

Bisher liegt nur ein Antrag der kleinsten Bundestagsfraktion zur
Änderung des Wahlrechts vor. Hätte Oppermann an der Anhörung zu
diesem Gesetzentwurf am Montag teilgenommen, wäre ihm nicht
entgangen, dass das von den Grünen vorgeschlagene Kompensationsmodell
auf ernste verfassungsrechtliche Bedenken stieß und mehrere Experten
neue Wahlanfechtungen für unvermeidbar halten, sollte nach diesem
Modell im September gewählt werden. Ferner wurde offenbar, dass der
Entwurf die wichtigen Fragen, die von den Karlsruher Richtern für
gleichfalls regelungsbedürftig angesehen wurden, offen lässt - wie
das Problem des doppelten Erfolgswertes von Stimmen für erfolgreiche
Direktbewerber von Parteien, die an der 5-Prozent-Klausel scheitern.

Die Union bietet der SPD zeitnah konstruktive Gespräche zur
Anpassung des Wahlrechts an. Wir lassen uns durch die taktischen
Manöver der SPD aber nicht unter Druck setzen. Qualität,
Rechtssicherheit und Fairness gehen für uns gerade im Wahlrecht vor
Schnelligkeit.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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