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Kirsten Tackmann: Frauen haben ein Recht auf Nicht-Wissen

Geschrieben am 06-05-2009

Berlin (ots) - "Wir lehnen die Ausweitung der dreitägigen
Zwangsbedenkzeit auf die medizinische Indikation sowie eine
Zwangsvermittlung an Beratungsstellen ab. Frauen haben ein Recht auf
Nicht-Wissen", erklärt Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin
der Fraktion DIE LINKE, zu den heute im Familienausschuss beratenen
Gesetzesentwürfen zur Spätabtreibung. Tackmann weiter:

"Jegliche staatlich verordnete Bedenkfrist unterstellt, dass
Frauen generell vor Ablauf von drei Tagen nicht in der Lage sein
können, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus
wird unterstellt, dass der Arzt oder die Ärztin auch nicht in der
Lage ist, die gesundheitliche Situation fachlich einzuschätzen.

DIE LINKE steht weiterhin konsequent an der Seite der betroffenen
Frauen und ihrer Partner oder Partnerinnen und fordert den Ausbau
einer offenen, kostenfreien und flächendeckenden Beratung, bei der
das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und ihren Familien im
Mittelpunkt steht.

So zeigt beispielsweise die Unterfinanzierung der
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Brandenburg, dass ohne
eine flächendeckende Finanzierung dieser psychosozialen
Beratungsstellen die von den anderen Parteien angestrebten
Vermittlungspflichten der Ärztinnen und Ärzte ins Leere laufen
werden.

Aus Sicht der LINKEN ist eine Gesetzesverschärfung nicht
notwendig, erst Recht nicht, wenn sie alle Fälle medizinischer
Indikationen berührt.

Letztlich brauchen wir eine wirkliche Unterstützung für Eltern von
behinderten Kindern. Dazu gehören eine bessere Frühförderung und ein
gemeinsames Lernen von allen Kindern."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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