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Rheinische Post: Häftlings-Recht Kommentar Von Reinhold Michels

Geschrieben am 06-04-2009

Düsseldorf (ots) - In der Bundesrepublik ist der Weg ins Gefängnis
gepflastert mit einem gravierenden Delikt oder mit mehreren
gerichtsfesten Straftaten. Das unterscheidet die 60 Jahre alte
Bundesrepublik Deutschland nicht nur, aber auch von der unseligen
DDR, deren Unrechts-Charakter heute, zwanzig Jahre nach dem
verdienten Exitus, manche leider nicht nur bei SED/PDS/Die Linke
weich zeichnen möchten. Dass in NRW in letzter Zeit beinahe 900
Häftlinge vom Staat Schadensersatz/Schmerzensgeld forderten, weil sie
sich menschenunwürdig untergebracht fühlen, wirft ein helles Licht
auf unseren Rechtsstaat. In ihm kann auch, wer selbst das Recht grob
verletzt hat, sein Recht einklagen. Strafvollzugspraktiker, die ihre
Pappenheimer besser und länger kennen als die meisten Außenstehenden,
mögen die Klageflut im Einzelfall für unangemessene, überzogene
Rechtsstaats-Ausbeutung halten. In Wahrheit schmückt es das Land und
hebt es ab von Willkür-Gebilden in aller Welt, selbst dem größten
Schuft nicht nur mit dem Gesetz zu drohen, sondern ihn auch unter
dasselbe zu stellen. Dass es zudem gewaltpräventiv sinnvoll sein
kann, Häftlingen, U-Häftlingen insbesondere, Käfighaltung zu
ersparen, hat die NRW-Justizministerin klug erkannt.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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