Götz: Bund muss Kommunen bedarfsgerecht helfen dürfen
Geschrieben am 27-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Zur Debatte um die Föderalismusreform II erklärt  der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
     In der geltenden Fassung des Grundgesetzes beschränkt Artikel 104b die Möglichkeit zur Gewährung von Finanzhilfen des Bundes auf  Bereiche, in denen dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse zustehen.
     Im Rahmen der Föderalismusreform II soll der Bund in die Lage  versetzt werden, im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen zu  gewähren. Damit soll sichergestellt werden, dass zur Bewältigung  solcher Notsituationen erforderliche Programme zur Belebung der  Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des  Bundes in allen Investitionsbereichen durchgeführt werden können.  Eine Beschränkung auf bestimmte Investitionsbereiche ist hier mit  Blick auf das Ziel der Krisenbewältigung nicht sinnvoll.
     Auch die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise stellt eine  außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Neuerung dar. Deshalb  werden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung von  Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder grundsätzlich auch  insoweit zulässig werden, als dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnis  zusteht. Das verabschiedete Zukunftsinvestitionsgesetz wird im Lichte der verfassungsrechtlichen Neuregelung auszulegen sein.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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