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Eichhorn: Rauchverbot in Gaststätten nur durch Länder regelbar

Geschrieben am 27-03-2009

Berlin (ots) - Anlässlich ihrer Rede im Plenum des Deutschen
Bundestages zum Nichtraucherschutz erklärt die Drogenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des
Passivrauchens im Jahr 2007 hat der Bund den Nichtraucherschutz dort
geregelt, wo er zuständig ist. Alle Einrichtungen des Bundes sowie
der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen
Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen
sind seitdem rauchfrei.

Das Gesetz beinhaltet außerdem die Anhebung der Altersgrenze für
den Erwerb und Konsum von Zigaretten auf 18 Jahre. Ab 1.1.2009 dürfen
Zigaretten an Automaten erst an Volljährige abgegeben werden.
Damit ist die Regelungskompetenz des Bundes ausgeschöpft. Die
Zuständigkeit für landeseigene Einrichtungen und die Gastronomie
liegt bei den Ländern.

Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, den Schutz vor
Passivrauch über das Arbeitsschutzgesetz bundeseinheitlich zu regeln,
geht an der Realität vorbei. Die Streichung dieses Absatzes, wie die
Grünen es fordern, würde nicht in Kneipen gelten, die vom Inhaber
alleine beziehungsweise von seinen Angehörigen mit geführt werden.
Außerdem wären durch eine solche Regelung nur die Arbeitnehmer
geschützt, nicht aber die Gäste. Für sie sind nach der
Föderalismusreform die Länder über das Gaststättenrecht zuständig.

Im Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ganz
klar herausgestellt, dass auch ein ausnahmsloses Rauchverbot in
Gaststätten zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
verfassungsgemäß ist. Es sei zudem gerecht, da für alle
gastronomischen Einrichtungen und Kneipen dann die gleichen
gesetzlichen Bestimmungen gelten würden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer daher
aufgefordert, bis zum 31.12.2009 ihre Gesetze zum Rauchverbot neu zu
fassen und gerecht für alle Beteiligten zu gestalten.

Diese Chance muss von den Ländern ergriffen werden, um eine
einheitliche Gesetzeslage zu schaffen. Nur so kann Rechtssicherheit
und Klarheit geschaffen werden.

Notwendig sind klare Regelungen. Jede Ausnahmeregelung führt zu
einer unübersichtlichen Rechtslage und zur Benachteiligung
betroffener Gruppen.

Der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass nur mit einem
absoluten Rauchverbot letztlich das vorrangige Ziel des
Gesundheitsschutzes gewährleistet werden kann.

So wird die strikte italienische Regelung von 80 Prozent der
Bevölkerung befürwortet und ist erfolgreich im Sinne des
Gesundheitsschutzes. Bereits fünf Monate nach Inkrafttreten des
Nichtraucherschutzgesetzes ist der Verkauf von Zigaretten um 13
Prozent zurückgegangen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser positive
Trend auch in Deutschland durchsetzt, wenn konsequente Rauchverbote
bundesweit eingeführt werden.

Der Bund kann nach Aussage verschiedener Ministerien diese
Regelungen jedoch nicht treffen. Es liegt an den Bundesländern, ihre
Bürger in allen öffentlichen Räumen zu schützen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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