Gehb / Krings: Mehr Verbraucherschutz gegen unerwünscht Anrufe
Geschrieben am 26-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des  Gesetzentwurfs zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur  Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen  erklären der rechtspolitische Sprecher der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige  Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss  des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
     Die Belästigungen durch unerlaubte Werbeanrufe werden durch das  heute verabschiedete Gesetz deutlich zurückgehen. Dies ist eine gute  Nachricht für die Verbraucher in Deutschland, Konkret bedeutet dies,  dass es nun strengere Bestimmungen für Callcenter gibt.
     Unerlaubte Telefonanrufe haben sich inzwischen zu einer  regelrechten Plage entwickelt. Besonders ältere Menschen werden  häufig durch solche Anrufe gestört und im anschließenden Gespräch  übervorteilt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte das  Bundesjustizministerium letztendlich überzeugen, dass damit Schluss  sein muss.
     Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz - das freilich noch  durch den Bundesrat muss - bedarf es der im Vorfeld der  ausdrücklichen Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe. Als  Sanktionsmaßnahme wird zudem ein Bußgeld eingeführt. Bis zu 50.000  Euro werden fällig, wenn die Einwilligung des Verbrauchers fehlte und damit der Anruf unerlaubt war. Durch das nun beschlossene Verbot der  Rufnummernunterdrückung ist auch klargestellt, dass ein Anrufer ohne  Rufnummernanzeige illegal handelt. Derartige anonymisierte  Werbeanrufe sind nun illegal, jeder Bürger sollte ein ihm derartig  aufgezwungenes Gespräch sofort beenden. Das ist nicht unhöflich,  sondern nur vernünftig und vom Gesetz gewollt.
     Auch bei telefonisch untergeschobenen Verträgen über  Telefondienstleistungen oder Stromlieferungen hat der Verbraucher nun mehr Rechte. Zukünftig muss der alte Vertrag schriftlich gekündigt  werden. Hiermit schaffen wir Rechtssicherheit für die Verbraucher und für deren bisherige Vertragspartner. Der neue Anbieter kann sich also nicht länger arglistig in ein bestehendes Vertragsverhältnis  hineinmogeln.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
  Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon:  (030) 227-52360 Fax:      (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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