Götz: Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren
Geschrieben am 25-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Zur Diskussion um eine Ausnahmeregelung für  Fahrerlaubnisse von Angehörigen von Feuerwehren erklärt der  kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter  Götz MdB:
     Der Tiefensee-Vorschlag ist begrenzt auf Fahrzeuge bis zu 4,25 t  und bleibt daher in den meisten Regionen ohne nennenswerten Mehrwert  vor Ort. Außerdem schließt der SPD-Minister Rettungsdienste und THW  weiterhin aus. Darüber hinaus ist sein Vorschlag mit hohem  bürokratischem Aufwand verbunden und bleibt für die Kommunen zu  teuer. Kurzum, die von Minister Tiefensee unterbreitete Schein-Lösung ist unzureichend.
     Für CDU und CSU ist klar, dass wir eine ausreichende  Rechtsgrundlage brauchen, damit Angehörige der Feuerwehren und der  Rettungsdienste an ihren Fahrzeugen üben und Einsätze erfolgreich  meistern können. Dazu muss erstens eine Lösung gefunden werden, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse ohne zusätzliche  Ausbildung und Prüfung ermöglicht. Zweitens gilt es, eine  Fahrerlaubnis bis 7,49 t bzw. 7,5 t mit verkürzter  Feuerwehrausbildung zu schaffen. Dieser so genannte  Feuerwehrführerschein muss preiswert und ohne unnötige bürokratische  Hürden für die ehrenamtlichen Helfer erzielbar sein.
     Dies ist möglich, weil die EU-Richtlinie (2006/126/EG) für das  nationale Fahrerlaubnisrecht in Artikel 4 eine Ausnahmemöglichkeit  für Fahrzeuge vorsieht, die vom Katastrophenschutz eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss also die EU zu einer Ausweitung ihrer  Definition des Katastrophenschutzes auch auf Feuerwehren und  Rettungsdienste bewegen. Katastrophenschutz wäre in Deutschland ohne  Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste undenkbar.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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