Lausitzer Rundschau: OLG verurteilt Aufsichtsräte zu Schadenersatz  Im Grenzbereich
Geschrieben am 18-03-2009 |   
 
    Cottbus (ots) - Der Gedanke ist schockierend: Da sitzen der  Bürgermeister und einige Abgeordnete einer kleinen Stadt im  Elbe-Elster-Land im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. Für ein  geringes Sitzungsgeld sollen sie den Geschäftsführer kontrollieren  und Jahre später wird von ihnen plötzlich per Gerichtsurteil 900.000  Euro Schadenersatz gefordert. Begründung: Sie hätten in der Kontrolle versagt. Ob das Brandenburger Oberlandesgericht mit dieser Einschätzung  richtig liegt, wird hoffentlich bald der Bundesgerichtshof  feststellen. Denn für jeden der Betroffenen ist es eine extrem große  Belastung, mit der bis dahin andauernden Ungewissheit zu leben. Ein  paar Hunderttausend Euro, das haben Kommunalpolitiker in der Region  nicht in der Küchenschublade. Dass im Hintergrund selbst bei  juristischer Niederlage noch Rettung über die Kommunalverfassung in  Aussicht steht, nimmt diesen Druck nur wenig. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites vor dem Bundesgerichtshof  sollte der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain jedoch allen Gemeinden  in der Region zu denken geben. Denn das Beispiel zeigt deutlich, kommunale Unternehmen sind keine  Verschiebebahnhöfe für finanzielle Probleme im Stadthaushalt. Und  Aufsichtsratssitze in den eigenen GmbHs sind keine Ehrenämter,  sondern Posten mit hoher Verantwortung. Denn dort, wo Kommunen als  Eigentümer von Wirtschaftsunternehmen auftreten, treffen sich  Handels- und Kommunalrecht. In diesem Grenzbereich kann es sehr  schnell nicht nur um politische, sondern auch zivilrechtliche  Verantwortung gehen. Der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain zeigt  das. Städte und Gemeinden sind deshalb immer wieder aufgefordert, für eine Besetzung solcher Gremien mit wirklich geeigneten Personen zu sorgen. Nicht bisherige Verdienste und das Parteibuch dürfen über einen  Aufsichtsratsjob entscheiden, sondern in erster Linie kaufmännische  Kenntnisse. Ein fachkundiger Bürger ist da besser als ein  langjähriger verdienstvoller Abgeordneter, der keine Bilanz lesen  kann. Das OLG-Urteil ist deshalb vielleicht unabhängig davon, ob es  Bestand haben wird, ein heilsamer Schock.
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