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Lausitzer Rundschau: OLG verurteilt Aufsichtsräte zu Schadenersatz Im Grenzbereich

Geschrieben am 18-03-2009

Cottbus (ots) - Der Gedanke ist schockierend: Da sitzen der
Bürgermeister und einige Abgeordnete einer kleinen Stadt im
Elbe-Elster-Land im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. Für ein
geringes Sitzungsgeld sollen sie den Geschäftsführer kontrollieren
und Jahre später wird von ihnen plötzlich per Gerichtsurteil 900.000
Euro Schadenersatz gefordert. Begründung: Sie hätten in der Kontrolle
versagt.
Ob das Brandenburger Oberlandesgericht mit dieser Einschätzung
richtig liegt, wird hoffentlich bald der Bundesgerichtshof
feststellen. Denn für jeden der Betroffenen ist es eine extrem große
Belastung, mit der bis dahin andauernden Ungewissheit zu leben. Ein
paar Hunderttausend Euro, das haben Kommunalpolitiker in der Region
nicht in der Küchenschublade. Dass im Hintergrund selbst bei
juristischer Niederlage noch Rettung über die Kommunalverfassung in
Aussicht steht, nimmt diesen Druck nur wenig.
Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites vor dem Bundesgerichtshof
sollte der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain jedoch allen Gemeinden
in der Region zu denken geben.
Denn das Beispiel zeigt deutlich, kommunale Unternehmen sind keine
Verschiebebahnhöfe für finanzielle Probleme im Stadthaushalt. Und
Aufsichtsratssitze in den eigenen GmbHs sind keine Ehrenämter,
sondern Posten mit hoher Verantwortung. Denn dort, wo Kommunen als
Eigentümer von Wirtschaftsunternehmen auftreten, treffen sich
Handels- und Kommunalrecht. In diesem Grenzbereich kann es sehr
schnell nicht nur um politische, sondern auch zivilrechtliche
Verantwortung gehen. Der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain zeigt
das.
Städte und Gemeinden sind deshalb immer wieder aufgefordert, für eine
Besetzung solcher Gremien mit wirklich geeigneten Personen zu sorgen.
Nicht bisherige Verdienste und das Parteibuch dürfen über einen
Aufsichtsratsjob entscheiden, sondern in erster Linie kaufmännische
Kenntnisse. Ein fachkundiger Bürger ist da besser als ein
langjähriger verdienstvoller Abgeordneter, der keine Bilanz lesen
kann. Das OLG-Urteil ist deshalb vielleicht unabhängig davon, ob es
Bestand haben wird, ein heilsamer Schock.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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