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Reform der Jobcenter gescheitert - DStGB schlägt Zentrum für Arbeit (ZfA) vor

Geschrieben am 17-03-2009

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat es
bedauert, dass der von Ministerpräsident Rüttgers und
Bundesarbeitsminister Scholz ausgehandelte Kompromiss zur Reform der
Jobcenter im Deutschen Bundestag offenbar nicht mehrheitsfähig ist.
"Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit brauchen wir effektive
Jobcenter und hochmotivierte Mitarbeiter, die jede Chance nutzen, um
die Erwerbslosen wieder in Arbeit zu bringen", erklärte
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

Deshalb ist es notwendig, schnell Rechtssicherheit zu schaffen,
wie es mit den Jobcentern weitergeht. Das sind wir den über sechs
Millionen Leistungsbeziehern und den mehr als 50.000 Mitarbeitern
schuldig.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schlägt vor, die Jobcenter
in Zentren für Arbeit umzugestalten und die Entscheidung nicht auf
die nächste Legislaturperiode zu verschieben.

Das "Zentrum für Arbeit" (ZfA)" wäre nach einer Gesetzesänderung
auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu
organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit (ZfA)" ist
verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen
werden. Dies hat das Gutachten des anerkannten Verfassungsrechtlers
Prof. Dr. Albert von Mutius ergeben.

Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung
der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen
Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung
im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende
Vorteile:

- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
- Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen
Bescheid.
- Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und
Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
- Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für
Personalbewirtschaftung.
- Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen
Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei
Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur)
einbringen.
- Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
- die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres
Personals.

"Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der
DStGB nach wie vor ab. Der Bund darf nicht aus der politischen
Verantwortung entlassen werden. Im Übrigen wäre das Kostenrisiko für
die Kommunen nicht zu kalkulieren. Andererseits wollen wir auch kein
Bundessozialamt, sondern die kommunalen Kompetenzen dauerhaft und mit
Entscheidungsspielraum in die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
einbringen", sagte Landsberg abschließend.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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