Neue Westfälische: NRW-Opposition klagt gegen Verzicht auf Stichwahl Zutiefst undemokratisch PETER JANSEN, DÜSSELDORF
Geschrieben am 16-03-2009 |   
 
    Bielefeld (ots) - Der Vorwurf der NRW-Koalition, SPD und Grünen  seien ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Abschaffung der  Stichwahl reichlich spät eingefallen, wird zu Recht gegen die  Landtagsopposition erhoben. Das neue Kommunalwahlgesetz ist seit  anderthalb Jahren in Kraft. Erst jetzt, wenige Monate vor der  landesweiten Entscheidung über Oberbürgermeister, Bürgermeister und  Landräte, vors Verfassungsgericht zu ziehen wirkt weder überzeugend  noch souverän. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Verzicht auf einen  Stichentscheid, wie ihn CDU und FDP durchgesetzt haben, zutiefst  undemokratisch ist. Bewerben sich vier, fünf oder mehr Kandidaten um  die jeweilige kommunale Spitzenposition, wie es an vielen Orten zu  erwarten ist, dann wird häufig schon ein Drittel der abgegebenen  Stimmen für den Sieg reichen - eine sehr dürftige demokratische  Legitimation für Bürgermeister oder Landräte. Noch schwerer wiegt das Argument, dass bei diesem Verfahren Politiker gewählt werden, die von einer Mehrheit ausdrücklich nicht gewollt  wurden. Da werden demokratische Prinzipien auf den Kopf gestellt.  Erst durch eine Stichwahl, in der sich die Wähler zwischen den beiden Bestplatzierten entscheiden können, erhält der Sieger die für seine  Arbeit erforderliche Rückendeckung der Bevölkerung.
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