Singhammer/Schmidt/Falk: Beratungspflicht für den Arzt, Beratungsrecht für die schwangere Frau - Anhörung unterstützt Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz
Geschrieben am 16-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung des  Familienausschusses zum Thema "Konfliktsituation während der  Schwangerschaft" erklären die Abgeordneten Johannes Singhammer MdB,  Renate Schmidt MdB und Ilse Falk MdB:
     Die Mehrzahl der Experten war sich einig: Schwangere Frauen  brauchen eine bessere Beratung und mehr Zeit, wenn sie erfahren, dass ihr Kind möglicherweise behindert ist. Die schwerwiegende und  existenzielle Entscheidung über Fortsetzung oder Abbruch in einem  späten Zeitpunkt der Schwangerschaft bedarf sorgfältiger  ausführlicher medizinischer und psychosozialer Beratung. Die  notwendige Sicherheit und wirkungsvolle Hilfe für schwangere Frauen  gibt nur eine gesetzliche Verbesserung des  Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Mehrere Sachverständige beklagten  das Fehlen verlässlicher statistischer Daten.
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