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Geschrieben am 11-03-2009

Köln (ots) - Ex-Verfassungsrichter: Geteiltes Echo auf Schäubles
Kritik an Karlsruhe

Der ehemalige Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst
Gottfried Mahrenholz, hat die Kritik von Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) an der Arbeit des Gerichts zurück gewiesen. "Das
Bundes-verfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur
Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des erfassungsrechts", sagte
er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Maßnahmen wie
Vorratsdatenspeicherung oder Online-Durchsuchungen "können nur bei
gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen
Persönlichkeit zurück treten lassen. Wägt die Politik nicht selbst
ab, muss es das Verfassungsgericht tun."
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch gab
Schäuble hingegen das Recht zur Kritik. "Streit zwischen dem
Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht über Zuständigkeiten ist
völlig natürlich", sagte er der Zeitung. "Es wäre schlimm, wenn
hierüber nicht auch unterschiedliche Meinungen ausgetauscht würden.
Streitige Diskussionen sind nicht nur legitim, sondern notwendig."
Schäuble hatte gesagt, über eine Vorratsdaten-speicherung zu
urteilen, falle nichtin die Kompetenz des Gerichts.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
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Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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