"Ärzte sind Heiler und Helfer und keine Mechaniker des Todes" - Montgomery zu Forderungen des Medizinrechtlers Taupitz nach Zulassung des ärztlich assistierten Suizids
Geschrieben am 08-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - "Assistierter Suizid widerspricht dem ärztlichen  Ethos. Kranke Menschen haben einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihnen  in ihrer Not beistehen und ihr Leiden lindern. Assistierter Suizid  aber ist keine ärztliche Aufgabe und darf es auch nicht werden. Wir  wollen nicht, dass Ärzte sich an der Tötung von Menschen beteiligen - auch nicht als Gehilfen", kritisierte Dr. Frank-Ulrich Montgomery,  Vizepräsident der Bundesärztekammer, Forderungen des Medizinrechtlers Prof. Dr. Jochen Taupitz, das ärztliche Tätigkeitsfeld um die  sogenannte Suizidbeihilfe zu erweitern.
     Taupitz bestreite mit Recht, dass es einen Zwang zum Leben gebe,  befürworte aber zugleich eine Art Automatismus zum Tod. "Taupitz'  Überlegungen kommen einer Pflicht zum Sterben gleich, wenn er sagt,  dass ein Demenzkranker, der in gesunden Zeiten in einer  Patientenverfügung einen Therapieverzicht festgelegt hat, auch dann  nicht mehr behandelt werden darf, wenn er - bei offensichtlichem  Wohlbefinden - an einer behandelbaren Komplikation erkrankt. Zumal  sich der Demenzkranke gegen einen solchen Zwang zum Sterben dann auch nicht mehr wehren kann."
     Auch die leichtfertige Behauptung von Taupitz, dass es besser sei, selbstbestimmt zu früh in den Tod zu gehen als fremdbestimmt ewig zu  leben, ist mit den Grundsätzen der ärztlichen Ethik unvereinbar und  wohl eher juristischer Selbstgefälligkeit geschuldet, die die Skrupel des Lebensmüden auf die Fragen von Selbst- oder Fremdbestimmung  allein reduziert. Jeder Suizidversuch, jeder Wunsch nach einem Suizid ist immer auch ein Hilfeschrei. Da muss man handeln und helfen und  nicht einfach technokratisch die vermeintliche Forderung nach  Selbstbestimmung vollziehen. Denn Ärzte sind Heiler und Helfer und  keine Mechaniker des Todes", sagte Montgomery.
  Originaltext:         Bundesärztekammer Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2
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