"Meister-BAföG" macht Fortbildung in der Altenpflege attraktiver
Geschrieben am 06-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz heute  verabschiedet
     "Das ist ein Meilenstein für die gesamte Altenpflegefortbildung in Deutschland!" Mit diesen Worten begrüßte Bernd Meurer, Präsident des  Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) das  heute im Bundesrat verabschiedete  Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), besser bekannt unter  dem Stichwort "Meister-BAföG". Gefördert werden durch das Gesetz, das am 01.07. dieses Jahres in Kraft tritt, grundsätzlich Fortbildungen,  die den beruflichen Aufstieg unterstützen. Durch eine  Gesetzesänderung ist erreicht worden, dass eine Förderung auch  erstmals in der Altenpflege möglich ist.
     "Die Neuregelung zeigt, dass die Politik das Problem erkannt hat", so Meurer weiter. "Qualifizierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger  werden, gerade in Zeiten eines gravierenden Fachkräftemangels,  händeringend gesucht. Attraktivere Fortbildungsmöglichkeiten, wie sie durch das neue Gesetz auf den Weg gebracht werden, sind daher als  persönliches Sprungbrett für engagiertes Personal - über alle  Altersgruppen hinweg - in einer Branche zu bewerten, die nachweislich ein Jobmotor ist. Auf der anderen Seite werden die Einrichtungen  sinnvoll in ihrem Anliegen unterstützt, die Pflegequalität durch  qualifiziertes Personal weiterzuentwickeln."
     Laut der Gesetzesänderung wird im Bereich der ambulanten und  stationären Altenpflege die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen  förderfähig, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige  Landesbehörde am Sitz des Trägers - und bei Fernunterrichtslehrgängen die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsrege-lung  eines anderen Bundeslandes in diesem Bereich entspricht.  Voraussetzung für den Erhalt des "Meister-BAföGs" ist dabei der  Nachweis einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Ausbildung.  Zudem muss die Fortbildung öffentlich-rechtlich (d. h. durch das  zuständige Landesministerium oder eine andere staatliche Behörde)  anerkannt sein bzw. einen entsprechenden Abschluss vorweisen.
     Bei dem notwendigen Länder-Vergleich handelt es sich um eine  übergangsweise eingesetzte "Hilfskonstruktion", die eine Förderung  nach dem neuen Gesetz auch in Ländern, in denen bislang keine  entsprechenden landesrechtlichen Regelungen im Bereich der  Aufstiegsfortbildungen für Altenpflegekräfte bestehen, ermöglicht.  Sollte z. B. eine Fortbildung zur Pflegedienstleitung im Rahmen eines 460-Stunden-Kurses anerkannt sein, könnte eine entsprechende  Förderung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum bisherigen  staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zum Maßnahmebeitrag bei Beginn  des Lehrganges wird bei Bestehen der Prüfung ein neuer Erlass von 25  Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende  Restdarlehen gewährt.
     Als Grundlage für die Beantragung des "Meister-BAföGs" stellt der  bpa, der bundesweit über 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt,  für seine Mitglieder eine Übersicht aller staatlich anerkannten  Aufstiegsfortbildungen im Bereich Pflege zusammen.
  Originaltext:         bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
  Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
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