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"Meister-BAföG" macht Fortbildung in der Altenpflege attraktiver

Geschrieben am 06-03-2009

Berlin (ots) - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz heute
verabschiedet

"Das ist ein Meilenstein für die gesamte Altenpflegefortbildung in
Deutschland!" Mit diesen Worten begrüßte Bernd Meurer, Präsident des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) das
heute im Bundesrat verabschiedete
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), besser bekannt unter
dem Stichwort "Meister-BAföG". Gefördert werden durch das Gesetz, das
am 01.07. dieses Jahres in Kraft tritt, grundsätzlich Fortbildungen,
die den beruflichen Aufstieg unterstützen. Durch eine
Gesetzesänderung ist erreicht worden, dass eine Förderung auch
erstmals in der Altenpflege möglich ist.

"Die Neuregelung zeigt, dass die Politik das Problem erkannt hat",
so Meurer weiter. "Qualifizierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger
werden, gerade in Zeiten eines gravierenden Fachkräftemangels,
händeringend gesucht. Attraktivere Fortbildungsmöglichkeiten, wie sie
durch das neue Gesetz auf den Weg gebracht werden, sind daher als
persönliches Sprungbrett für engagiertes Personal - über alle
Altersgruppen hinweg - in einer Branche zu bewerten, die nachweislich
ein Jobmotor ist. Auf der anderen Seite werden die Einrichtungen
sinnvoll in ihrem Anliegen unterstützt, die Pflegequalität durch
qualifiziertes Personal weiterzuentwickeln."

Laut der Gesetzesänderung wird im Bereich der ambulanten und
stationären Altenpflege die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
förderfähig, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige
Landesbehörde am Sitz des Trägers - und bei Fernunterrichtslehrgängen
die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - bestätigt, dass die
Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsrege-lung
eines anderen Bundeslandes in diesem Bereich entspricht.
Voraussetzung für den Erhalt des "Meister-BAföGs" ist dabei der
Nachweis einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Ausbildung.
Zudem muss die Fortbildung öffentlich-rechtlich (d. h. durch das
zuständige Landesministerium oder eine andere staatliche Behörde)
anerkannt sein bzw. einen entsprechenden Abschluss vorweisen.

Bei dem notwendigen Länder-Vergleich handelt es sich um eine
übergangsweise eingesetzte "Hilfskonstruktion", die eine Förderung
nach dem neuen Gesetz auch in Ländern, in denen bislang keine
entsprechenden landesrechtlichen Regelungen im Bereich der
Aufstiegsfortbildungen für Altenpflegekräfte bestehen, ermöglicht.
Sollte z. B. eine Fortbildung zur Pflegedienstleitung im Rahmen eines
460-Stunden-Kurses anerkannt sein, könnte eine entsprechende
Förderung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum bisherigen
staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zum Maßnahmebeitrag bei Beginn
des Lehrganges wird bei Bestehen der Prüfung ein neuer Erlass von 25
Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende
Restdarlehen gewährt.

Als Grundlage für die Beantragung des "Meister-BAföGs" stellt der
bpa, der bundesweit über 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt,
für seine Mitglieder eine Übersicht aller staatlich anerkannten
Aufstiegsfortbildungen im Bereich Pflege zusammen.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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