Föderalismusreformkommission II macht Weg frei für mehr Effizienz und weniger Bürokratie beim Konjunkturpaket - Abwrackprämie für Bildungsinventar wird möglich
Geschrieben am 05-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - "Der Deutsche Städte - und Gemeindebund begrüßt,  dass die Föderalismusreformkommission II vorschlägt, den Art. 104 b  Grundgesetz so zu ändern, dass in besonderen Krisensituationen  Bundesmittel generell für Investitionen genutzt werden können, auch  wenn in diesem Bereich der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat,"  sagte heute der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.
     Nach der bisherigen Rechtslage darf mit Bundesmitteln die Schule  energetisch saniert werden, aber eine Erneuerung des Inventars  (Tafeln, Computer und Bücher) ist nicht möglich. Entsprechendes gilt  für den Straßenbau. Bisher sind Mittel für Lärmschutzeinrichtungen  vorgesehen, die Schlaglöcher darf die Kommune mit den Bundesmitteln  aber nicht ausbessern. Diese Trennung entfällt mit der Neuregelung.  Das ist ein positives Zeichen, die Mittel können schneller eingesetzt werden und Abgrenzungsbürokratie entfällt. Damit kann das  Konjunkturpaket besser wirken und schneller Arbeitsplätze schaffen  und sichern.
  Originaltext:         Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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  Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.:   030/77307-225 Handy: 0172/2402723 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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