Friedrich/Fischer: Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehren kommt
Geschrieben am 04-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Zur Ankündigung einer Ausnahmeregelung für  Feuerwehrführerscheine durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau  und Stadtentwicklung erklären der stellvertretende Vorsitzende der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB, und der  verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk  Fischer MdB:
     Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg! Diese Weisheit hat sich bei dem monatelangen Bemühen um eine Ausnahmeregelung für den  Feuerwehrführerschein bewahrheitet.
     Nach monatelangem Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich  das Bundesverkehrsministerium dazu bereit erklärt, eine vereinfachte  Feuerwehrführerscheinausbildung mit Prüfung zu ermöglichen. Diese  Vorschriften sind innerhalb des EU-Rechts möglich.
     Nach geltendem europäischen Recht dürfen Führerscheininhaber des  Führerscheins der Klasse B (ehemals Klasse 3), die nach 1999 erworben wurden, nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Sie scheiden damit  für die Führung von Feuerwehrfahrzeugen aus. Diese Einschränkung  gefährdet die dauerhafte und flächendeckende Einsatzbereitschaft der  Freiwilligen Feuerwehren! Daher hat sich die Unionsfraktion beim  Bundesverkehrsministerium intensiv dafür eingesetzt, eine angemessene Lösung für dieses Problem zu erarbeiten.
     Die Kosten für die jetzt vorgeschlagene  Feuerwehrführerscheinausbildung sollen deutlich geringer sein, als  die Kosten für die Führerscheine der Klasse C1 für Fahrzeuge bis zu  7,5t bzw. der Klasse C für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht.  Wichtig ist, dass die Bürokraten diesen neuen Feuerwehrführerschein  nicht mit unnötigen Anforderungen belasten und erschweren.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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