Neues Deutschland: zum internationalen Haftbefehl des Strafgerichtshofs in Den Haag gegen Sudans Präsidenten
Geschrieben am 04-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Es ist ein Fortschritt mit Schieflage: Der   Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat einen  internationalen Haftbefehl gegen Sudans Langzeitherrscher Omar  al-Baschir verhängt. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty  International feiern das zu Recht als »einzigartigen Schritt für die  internationale Strafgerichtsbarkeit«. In der Tat bestehen keine  Zweifel daran, dass al-Baschir ein gerüttelt Maß an Verantwortung für den Darfur-Konflikt trägt, dem laut Schätzungen der UNO rund 300 000  Menschen seit 2003 zum Opfer gefallen sind.  Es ist fraglos ein Fortschritt, dass Kriegsverbrecher durch das  juristische Konzept des »Weltrechtsprinzips« in allen Staaten  strafrechtlich verfolgt werden können, unabhängig davon, wo die  Straftaten begangen wurden. Doch der IStGH hat bisher denselben Malus wie die Sondertribunale: Bisher müssen sich nur mutmaßliche  Menschenrechtsverbrecher aus dem Süden oder Ex-Jugoslawien vor ihnen  verantworten. Auch Bush, Rumsfeld und einige andere gehören nach Den  Haag oder vor ein Tribunal.  Der Amnesty-Jubel »Niemand steht über dem Gesetz« trifft die  Sachlage nicht. Der Straflosigkeit muss überall ein Ende gesetzt  werden und nicht nur in Darfur.  Zudem ist eine Lösung in Darfur nur politisch erreichbar, nicht über die Justiz. So angebracht der Haftbefehl ist - die Lage in Darfur  könnte er ungewollt verschärfen.
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