Krings/Mayer: Verbleibende Möglichkeiten ausloten
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die  Zulässigkeit der Verwendung von Wahlcomputern erklären der Justitiar  der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und der  zuständige Berichterstatter für Wahlrecht im Innenausschuss, Stephan  Mayer MdB:
     Der Zweite Senat hat eine Entscheidung zugunsten von Transparenz  und Verständlichkeit des Wahlvorgangs und damit eine  bürgerfreundliche Entscheidung getroffen. Das Vertrauen in Wahlen  wird durch die Entscheidung hochgehalten und durch die aufgestellten  außerordentlich hohen Anforderungen an die Verwendung von  Wahlcomputern untermauert.
     Dem Gesetzgeber steht es nach dem Urteil weiter offen, bei Wahlen  elektronische Wahlgeräte einzusetzen. Das Gericht hat lediglich die  Verwendung der bislang eingesetzten Wahlcomputer für  verfassungswidrig erklärt, da diese über eklatante Mängel verfügten.  Verfassungsrechtlich gefordert wird künftig die "Möglichkeit einer  zuverlässigen Richtigkeitskontrolle".
     Alle wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der  Ergebnisermittlung müssen vom Bürger zuverlässig und ohne besondere  Sachkenntnis überprüft werden können, so die Richter. Dies gebiete  der verfassungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Verfassungswidrig ist danach die Bundeswahlgeräteverordnung, da sie  nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und  verwendet werden, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen  genügen.
     Das Urteil unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der  Wahlhandlung in der parlamentarischen Demokratie. Jeder Bürger soll  auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl vertrauen können und muss in  die Lage versetzt werden, den Wahlvorgang zu verstehen. Künftig  dürfen demnach nur solche Wahlgeräte eingesetzt werden, die bei  Abgabe der Stimme eine verlässliche Kontrolle ermöglichen, ob die  Stimme unverfälscht erfasst wird, so die Erwägungen der Richter. Der  künftige Einsatz elektronischer Wahlgeräte ist am Maßstab des Urteils gründlich zu prüfen.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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