LVZ: Zypries hält Rechtsgrundlagen zur Manager-Haftung bereits jetzt für weitgehend ausreichend / Strikte Absage an Gehaltsobergrenzen
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Leipzig (ots) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat  sich gegen gesetzlich festgelegte Gehaltsobergrenzen bei Managern  ausgesprochen. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung"  (Dienstag-Ausgabe) verwies sie zugleich darauf, dass wesentliche  Grundsätze zu einer stärkeren Manager-Haftung im Fall  unverantwortlicher Spekulationen bereits jetzt gesetzlich geregelt  seien. Nachbesserungen könnte es aber beispielsweise in Form einer  Verlängerung der Verjährungsfrist von Schadensersatzforderungen  geben, um diese besser einklagen zu können. "Die aktienrechtliche Haftung der Vorstände ist nach geltendem Recht  extrem scharf, sie haften für leichteste Fahrlässigkeit mit ihrem  gesamten Privatvermögen", meinte Frau Zypries. Sie widersprach damit  Forderungen aus dem politischen Raum von der Linken bis zur CDU, die  in den vergangenen Tagen schärfere gesetzliche Vorschriften angemahnt hatten. Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung falschen  Manager-Handelns, so Zypries, müsse aber stets die nachweisbare  Pflichtverletzung und ein konkretes Verschulden bleiben. "Das ist im  Einzelnen nicht leicht aufzuklären, da kann der Gesetzgeber nicht  viel machen." Das sei dann immer Sache der Gerichte.
     Zypries forderte die Aufsichtsräte auf, ihrer Pflicht zur Einklage von Schadensersatzforderungen gegenüber einem pflichtwidrig  handelnden Vorstand auch nachzukommen. "Falls wir feststellen  sollten, dass die Verjährungsfrist mit fünf Jahren zu kurz ist,  könnte man über eine Verlängerung nachdenken", regte die  Bundesjustizministerin an.
     Auf strikte Ablehnung bei Zypries stoßen politische Forderungen  nach Einkommensobergrenzen für Manager. "Ich halte nichts von einer  gesetzlich festgelegten Einkommensobergrenze. In einer  Marktwirtschaft ist es immer noch Sache der Vertragsparteien, das  Gehalt untereinander auszuhandeln. Und was angemessen ist, kann ja  personen- und aufgabenabhängig durchaus unterschiedlich sein", so  Zypries. Zugleich widersprach sie der Unions-Forderung entschieden,  dass zukünftig die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die  Verträge der Top-Manager beraten und genehmigen sollten. "Eine  Versammlung mit mehreren hundert oder gar tausend Aktionären ist kaum geeignet, einen komplexen Vorstandsvergütungsvertrag in allen Details zu diskutieren und zu verabschieden", sagte Frau Zypries. "Beim  Aufsichtsrat ist das in der Theorie besser aufgehoben - allerdings  haben die Aufsichtsräte in der Vergangenheit ihre Kompetenz oft auf  einen kleinen Ausschuss übertragen. Das wollen wir abschaffen." Die  Koalitionsarbeitsgruppe Managervergütung von Union und SPD habe  deshalb ausdrücklich gemeinsam eine andere Regelung vorgeschlagen:  "Der Aufsichtsrat haftet persönlich, wenn er eine unangemessen hohe  Vergütung festsetzt. Außerdem wollen wir im Gesetz konkreter regeln,  was angemessen ist", sagte Frau Zypries.
  Originaltext:         Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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