Lübecker Nachrichten: Kieler Datenschützer im Interview der LÜBECKER NACHRICHTEN: Datenschutzgesetz am Arbeitsplatz muss ganz enge Grenzen ziehen
Geschrieben am 16-02-2009 |   
 
    Lübeck (ots) - Ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz muss  garantieren, dass die Daten der Mitarbeiter nur innerhalb sehr enger  Grenzen zum Kampf gegen Diebstahl und Korruption verwendet werden,  fordert Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert.  "Es gibt vielfältige Techniken wie GPS, Internet und E-Mail, die gar  nicht geregelt sind. Hier muss ein Gesetz für klare Grenzen zwischen  Datenschutzrechten der Mitarbeiter und dem berechtigten Interesse der Arbeitgeber an der Korruptionsbekämpfung oder am Diebstahlschutz  sorgen und die Aufsicht durch die Datenschutzbeauftragten stärken",  sagte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz  (ULD) in Kiel den "Lübecker Nachrichten" (Dienstag-Ausgabe). Zu den  Kernpunkten des Gesetzes müsse sicherstellen, dass für die  Überwachung von Mitarbeitern  "in konkreter Anfangsverdacht  vorliegt", sagte Weichert. "Wenn man nur einen allgemeinen Verdacht  hat und ihn konkretisieren will, dann müssen auf jeden Fall vorher  der Betriebsrat, eventuell auch die Betroffenen informiert werden.  Eine verdachtslose Rasterfahndung mit Hilfe  der Daten aller  Mitarbeiter und ohne vorherige Information wie bei der Bahn muss  verboten sein", so der Datenschutzbeauftragte.
  Originaltext:         Lübecker Nachrichten Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50325 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50325.rss2
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