| | | Geschrieben am 03-02-2009 ARD führt im Vorgriff auf den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag transparente Genehmigungsverfahren für Telemedien durch / Kritik der Kommerziellen zurückgewiesen
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 Stuttgart (ots) - Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust hat die
 Kritik an der Durchführung des Drei-Stufen-Tests für neue
 Telemedienangebote bei MDR und NDR als unberechtigt und unbegründet
 zurückgewiesen.
 
 Kaum habe man die Genehmigungsverfahren der Mediathek KI.KAplus
 und des Vorschulangebots kikaninchen.de sowie der NDR-Mediathek in
 Gang gesetzt , da sei dies der kommerziellen Konkurrenz unter
 Berufung auf den noch nicht in Kraft getretenen 12. RÄStV auch wieder
 nicht recht, zeigte sich der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust bei der
 Sitzung der Intendantinnen und Intendanten in Stuttgart  verwundert.
 "Man gewinnt langsam den Eindruck, wie auch immer man sich auf Seiten
 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhält, Kritik von Seiten
 bestimmter Wettbewerber ist auf jeden Fall programmiert", so
 Boudgoust weiter.
 
 Der Vorwurf des VPRT, die aktuellen Verfahren würden ohne geltende
 Rechtsgrundlage durchgeführt, verdrehe auf groteske Weise die Haltung
 der Rundfunkanstalten zum 12. RÄStV und zum Beihilfekompromiss,
 erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Diese Verfahren sind im
 Gegenteil der Nachweis für die Transparenz, mit der bereits vor
 Inkrafttreten des 12. RÄStV neue oder veränderte Telemedienangebote
 von den ARD Sendern auf den Weg gebracht werden. Damit löst die ARD
 ihr Versprechen anlässlich der Internationalen Funkausstellung 2007
 ein, die Regeln des 12. RÄStV bereits vor seinem Inkrafttreten auf
 neue oder veränderte Angebote anzuwenden. Diese - auch auf Wunsch der
 Länder -eingegangene Selbstverpflichtung jetzt als "Umgehung" des 12.
 RÄStV zu bezeichnen, verdreht die Tatsachen ins Gegenteil. Wir wenden
 bereits die Grundsätze eines Staatsvertrages an, der von den
 Ministerpräsidenten unterzeichnet ist und sich nun im
 Ratifikationsverfahren der Landtage befindet".
 
 Justiziar Hermann Eicher sagte weiter, man könne den Eindruck
 gewinnen, dass die kommerzielle Konkurrenz offensichtlich darauf
 ziele, über ein solches "Störfeuer" dem öffentlich-rechtlichen
 Rundfunk einen strikten "Stopp" für neue Telemedienangebote zu
 verordnen. Dies wäre aber weder mit der verfassungsrechtlich
 garantierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen
 Rundfunks zu vereinbaren noch mit dem 12. RÄStV.
 
 Auch eine andere Kritik der kommerziellen Konkurrenz führt nach
 Ansicht des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust völlig in die Irre. So
 enthalte der 12. RÄStV im Rahmen der Auftragsbeschreibung für die
 Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade kein
 Regel-/Ausnahmeverhältnis für bestimmte Angebotsformen und -fristen
 im Sinne einer vorgeschriebenen 7-Tages-Frist sendungsbezogener
 Inhalte: "Der originäre Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
 im Bereich der Telemedien ist ein einheitlicher, nicht aufteilbarer
 Auftrag", betonte Boudgoust.
 
 Ferner werde strikt beachtet, dass für nichtsendungsbezogene
 Angebote und zeitlich unbefristet vorgehaltene Archive das
 vorgeschriebene Drei-Stufen-Test-Verfahren durchzuführen sei. In
 diesem Verfahren sei auch eine journalistisch-redaktionelle
 Begründung für die jeweilige Verweildauer von Inhalten zu geben, die
 dann im Rahmen der Gremienentscheidung einer Überprüfung standhalten
 müsse. Mit dem nunmehr im 12. RÄStV dem öffentlich-rechtlichen
 Rundfunk erteilten originären Auftrag im Bereich der Telemedien sei
 es jedenfalls nicht zu vereinbaren, "in der Regel" nur Sendungen und
 sendungsbezogene Angebote für 7 Tage bereit zu halten. Und genau das
 - so  Eicher - berücksichtige der 12. RÄStV auch ausdrücklich.
 
 Abschließend stellte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust fest,
 dass der 12. RÄStV ganz offensichtlich nicht die Erwartung erfüllen
 könne, im Streit der jeweils unterschiedlichen Interessen eine
 Befriedungsfunktion zu übernehmen. Augenscheinlich wolle die
 kommerzielle Konkurrenz den Streit nun mit anderen Mitteln
 bedingungslos fortsetzen. Die ARD werde sich dieser Diskussion mit
 sachlichen Argumenten stellen, sich andererseits aber auch massiv
 jedem Versuch der kommerziellen Konkurrenz widersetzen, nun in den
 12. RÄStV Wunschvorstellungen "hineinzulesen", die sich im Rahmen des
 Gesetzgebungsverfahrens nicht hätten realisieren lassen.
 
 "Der Zeitdruck und die Belastung zur Erarbeitung der Konzepte des
 Telemedienbestands sind ernorm, aber wir setzen derzeit alle
 verfügbaren Kapazitäten in unseren Häusern ein," erläuterte der
 ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust.  "Wir bemühen uns auch deswegen nach
 besten Kräften, weil wir bei aller bürokratischen Herausforderung,
 die das Verfahren mit sich bringt, die Chance sehen, den
 publizistischen Beitrag unserer Angebote öffentlich darzulegen."
 
 Originaltext:         ARD Radio & TV
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29876
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29876.rss2
 
 Pressekontakt:
 ARD-Pressestelle
 Südwestrundfunk
 70150 Stuttgart
 0711-9291022
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