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ARD führt im Vorgriff auf den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag transparente Genehmigungsverfahren für Telemedien durch / Kritik der Kommerziellen zurückgewiesen

Geschrieben am 03-02-2009

Stuttgart (ots) - Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust hat die
Kritik an der Durchführung des Drei-Stufen-Tests für neue
Telemedienangebote bei MDR und NDR als unberechtigt und unbegründet
zurückgewiesen.

Kaum habe man die Genehmigungsverfahren der Mediathek KI.KAplus
und des Vorschulangebots kikaninchen.de sowie der NDR-Mediathek in
Gang gesetzt , da sei dies der kommerziellen Konkurrenz unter
Berufung auf den noch nicht in Kraft getretenen 12. RÄStV auch wieder
nicht recht, zeigte sich der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust bei der
Sitzung der Intendantinnen und Intendanten in Stuttgart verwundert.
"Man gewinnt langsam den Eindruck, wie auch immer man sich auf Seiten
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhält, Kritik von Seiten
bestimmter Wettbewerber ist auf jeden Fall programmiert", so
Boudgoust weiter.

Der Vorwurf des VPRT, die aktuellen Verfahren würden ohne geltende
Rechtsgrundlage durchgeführt, verdrehe auf groteske Weise die Haltung
der Rundfunkanstalten zum 12. RÄStV und zum Beihilfekompromiss,
erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Diese Verfahren sind im
Gegenteil der Nachweis für die Transparenz, mit der bereits vor
Inkrafttreten des 12. RÄStV neue oder veränderte Telemedienangebote
von den ARD Sendern auf den Weg gebracht werden. Damit löst die ARD
ihr Versprechen anlässlich der Internationalen Funkausstellung 2007
ein, die Regeln des 12. RÄStV bereits vor seinem Inkrafttreten auf
neue oder veränderte Angebote anzuwenden. Diese - auch auf Wunsch der
Länder -eingegangene Selbstverpflichtung jetzt als "Umgehung" des 12.
RÄStV zu bezeichnen, verdreht die Tatsachen ins Gegenteil. Wir wenden
bereits die Grundsätze eines Staatsvertrages an, der von den
Ministerpräsidenten unterzeichnet ist und sich nun im
Ratifikationsverfahren der Landtage befindet".

Justiziar Hermann Eicher sagte weiter, man könne den Eindruck
gewinnen, dass die kommerzielle Konkurrenz offensichtlich darauf
ziele, über ein solches "Störfeuer" dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk einen strikten "Stopp" für neue Telemedienangebote zu
verordnen. Dies wäre aber weder mit der verfassungsrechtlich
garantierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zu vereinbaren noch mit dem 12. RÄStV.

Auch eine andere Kritik der kommerziellen Konkurrenz führt nach
Ansicht des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust völlig in die Irre. So
enthalte der 12. RÄStV im Rahmen der Auftragsbeschreibung für die
Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade kein
Regel-/Ausnahmeverhältnis für bestimmte Angebotsformen und -fristen
im Sinne einer vorgeschriebenen 7-Tages-Frist sendungsbezogener
Inhalte: "Der originäre Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
im Bereich der Telemedien ist ein einheitlicher, nicht aufteilbarer
Auftrag", betonte Boudgoust.

Ferner werde strikt beachtet, dass für nichtsendungsbezogene
Angebote und zeitlich unbefristet vorgehaltene Archive das
vorgeschriebene Drei-Stufen-Test-Verfahren durchzuführen sei. In
diesem Verfahren sei auch eine journalistisch-redaktionelle
Begründung für die jeweilige Verweildauer von Inhalten zu geben, die
dann im Rahmen der Gremienentscheidung einer Überprüfung standhalten
müsse. Mit dem nunmehr im 12. RÄStV dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk erteilten originären Auftrag im Bereich der Telemedien sei
es jedenfalls nicht zu vereinbaren, "in der Regel" nur Sendungen und
sendungsbezogene Angebote für 7 Tage bereit zu halten. Und genau das
- so Eicher - berücksichtige der 12. RÄStV auch ausdrücklich.

Abschließend stellte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust fest,
dass der 12. RÄStV ganz offensichtlich nicht die Erwartung erfüllen
könne, im Streit der jeweils unterschiedlichen Interessen eine
Befriedungsfunktion zu übernehmen. Augenscheinlich wolle die
kommerzielle Konkurrenz den Streit nun mit anderen Mitteln
bedingungslos fortsetzen. Die ARD werde sich dieser Diskussion mit
sachlichen Argumenten stellen, sich andererseits aber auch massiv
jedem Versuch der kommerziellen Konkurrenz widersetzen, nun in den
12. RÄStV Wunschvorstellungen "hineinzulesen", die sich im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens nicht hätten realisieren lassen.

"Der Zeitdruck und die Belastung zur Erarbeitung der Konzepte des
Telemedienbestands sind ernorm, aber wir setzen derzeit alle
verfügbaren Kapazitäten in unseren Häusern ein," erläuterte der
ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. "Wir bemühen uns auch deswegen nach
besten Kräften, weil wir bei aller bürokratischen Herausforderung,
die das Verfahren mit sich bringt, die Chance sehen, den
publizistischen Beitrag unserer Angebote öffentlich darzulegen."

Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29876
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29876.rss2

Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Südwestrundfunk
70150 Stuttgart
0711-9291022
pressestelle@ard.de


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