ARD führt im Vorgriff auf den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag transparente Genehmigungsverfahren für Telemedien durch / Kritik der Kommerziellen zurückgewiesen
Geschrieben am 03-02-2009 |   
 
    Stuttgart (ots) - Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust hat die  Kritik an der Durchführung des Drei-Stufen-Tests für neue  Telemedienangebote bei MDR und NDR als unberechtigt und unbegründet  zurückgewiesen.
     Kaum habe man die Genehmigungsverfahren der Mediathek KI.KAplus  und des Vorschulangebots kikaninchen.de sowie der NDR-Mediathek in  Gang gesetzt , da sei dies der kommerziellen Konkurrenz unter  Berufung auf den noch nicht in Kraft getretenen 12. RÄStV auch wieder nicht recht, zeigte sich der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust bei der  Sitzung der Intendantinnen und Intendanten in Stuttgart  verwundert.  "Man gewinnt langsam den Eindruck, wie auch immer man sich auf Seiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhält, Kritik von Seiten  bestimmter Wettbewerber ist auf jeden Fall programmiert", so  Boudgoust weiter.
     Der Vorwurf des VPRT, die aktuellen Verfahren würden ohne geltende Rechtsgrundlage durchgeführt, verdrehe auf groteske Weise die Haltung der Rundfunkanstalten zum 12. RÄStV und zum Beihilfekompromiss,  erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Diese Verfahren sind im  Gegenteil der Nachweis für die Transparenz, mit der bereits vor  Inkrafttreten des 12. RÄStV neue oder veränderte Telemedienangebote  von den ARD Sendern auf den Weg gebracht werden. Damit löst die ARD  ihr Versprechen anlässlich der Internationalen Funkausstellung 2007  ein, die Regeln des 12. RÄStV bereits vor seinem Inkrafttreten auf  neue oder veränderte Angebote anzuwenden. Diese - auch auf Wunsch der Länder -eingegangene Selbstverpflichtung jetzt als "Umgehung" des 12. RÄStV zu bezeichnen, verdreht die Tatsachen ins Gegenteil. Wir wenden bereits die Grundsätze eines Staatsvertrages an, der von den  Ministerpräsidenten unterzeichnet ist und sich nun im  Ratifikationsverfahren der Landtage befindet".
     Justiziar Hermann Eicher sagte weiter, man könne den Eindruck  gewinnen, dass die kommerzielle Konkurrenz offensichtlich darauf  ziele, über ein solches "Störfeuer" dem öffentlich-rechtlichen  Rundfunk einen strikten "Stopp" für neue Telemedienangebote zu  verordnen. Dies wäre aber weder mit der verfassungsrechtlich  garantierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen  Rundfunks zu vereinbaren noch mit dem 12. RÄStV.
     Auch eine andere Kritik der kommerziellen Konkurrenz führt nach  Ansicht des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust völlig in die Irre. So  enthalte der 12. RÄStV im Rahmen der Auftragsbeschreibung für die  Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade kein  Regel-/Ausnahmeverhältnis für bestimmte Angebotsformen und -fristen  im Sinne einer vorgeschriebenen 7-Tages-Frist sendungsbezogener  Inhalte: "Der originäre Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks  im Bereich der Telemedien ist ein einheitlicher, nicht aufteilbarer  Auftrag", betonte Boudgoust.
     Ferner werde strikt beachtet, dass für nichtsendungsbezogene  Angebote und zeitlich unbefristet vorgehaltene Archive das  vorgeschriebene Drei-Stufen-Test-Verfahren durchzuführen sei. In  diesem Verfahren sei auch eine journalistisch-redaktionelle  Begründung für die jeweilige Verweildauer von Inhalten zu geben, die  dann im Rahmen der Gremienentscheidung einer Überprüfung standhalten  müsse. Mit dem nunmehr im 12. RÄStV dem öffentlich-rechtlichen  Rundfunk erteilten originären Auftrag im Bereich der Telemedien sei  es jedenfalls nicht zu vereinbaren, "in der Regel" nur Sendungen und  sendungsbezogene Angebote für 7 Tage bereit zu halten. Und genau das  - so  Eicher - berücksichtige der 12. RÄStV auch ausdrücklich.
     Abschließend stellte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust fest,  dass der 12. RÄStV ganz offensichtlich nicht die Erwartung erfüllen  könne, im Streit der jeweils unterschiedlichen Interessen eine  Befriedungsfunktion zu übernehmen. Augenscheinlich wolle die  kommerzielle Konkurrenz den Streit nun mit anderen Mitteln  bedingungslos fortsetzen. Die ARD werde sich dieser Diskussion mit  sachlichen Argumenten stellen, sich andererseits aber auch massiv  jedem Versuch der kommerziellen Konkurrenz widersetzen, nun in den  12. RÄStV Wunschvorstellungen "hineinzulesen", die sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht hätten realisieren lassen.
     "Der Zeitdruck und die Belastung zur Erarbeitung der Konzepte des  Telemedienbestands sind ernorm, aber wir setzen derzeit alle  verfügbaren Kapazitäten in unseren Häusern ein," erläuterte der  ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust.  "Wir bemühen uns auch deswegen nach besten Kräften, weil wir bei aller bürokratischen Herausforderung,  die das Verfahren mit sich bringt, die Chance sehen, den  publizistischen Beitrag unserer Angebote öffentlich darzulegen."
  Originaltext:         ARD Radio & TV Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29876 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29876.rss2
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