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Jedes vierte Unternehmen kontrolliert das Verbot privater E-Mails am Arbeitsplatz

Geschrieben am 29-01-2009

Hamburg (ots) - Knapp jedes zweite deutsche Unternehmen verbietet
seinen Beschäftigten, private E-Mails am Arbeitsplatz zu bearbeiten.
Davon kontrolliert mehr als die Hälfte der Firmen, ob das Verbot auch
eingehalten wird. Private E-Mails aus dem Büro zu schreiben, kann
somit erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - so
droht bei exzessivem Gebrauch die Kündigung. In 42 Prozent der
Betriebe steht es der Belegschaft hingegen frei, ob sie das Internet
zur privaten Kommunikation nutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie
"IT-Security 2008" der Fachzeitschrift InformationWeek, die zusammen
mit Steria Mummert Consulting ausgewertet wurde.

Auch wenn es für viele Beschäftigte selbstverständlich ist, per
E-Mail eine Verabredung nach Feierabend zu bestätigen oder das
Wochenende zu planen - ohne eine Freigabe der privaten
Internetnutzung begeben sich Arbeitnehmer auf dünnes Eis. Für klare
Verhältnisse kann beispielsweise eine Betriebsvereinbarung sorgen.
Fehlt eine betriebliche Regelung, so ist dies nach Auffassung des
Bundesarbeitsgerichtes mit einem Verbot des privaten E-Mail- und
Internetverkehrs gleichzusetzen.

Liegt ein ausdrückliches Verbot vor, so darf der Arbeitgeber den
gesamten elektronischen Mail-Verkehr überwachen. Die Rechtsprechung
geht allerdings von einer stichprobenartigen und keiner permanenten
Überprüfung aus. An diese Vorgabe hält sich auch der Großteil der
überwachenden Unternehmen (78 Prozent). Rund jeder fünfte Befragte
kontrolliert den E-Mail-Verkehr jedoch kontinuierlich.

Doch selbst Unternehmen, die den betriebseigenen Internetzugang
für Privatzwecke geöffnet haben, handeln nicht immer juristisch
sicher. Dies gilt vor allem dann, wenn Beschäftigte das
Firmenpostfach für die private Kommunikation nutzen. Denn infolge der
Privatnutzung werden die Unternehmen zu einem geschäftsmäßigen
Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Sie unterliegen daher
rechtlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem
Telekommunikationsgesetz (TKG). Demzufolge sind Überwachung und
Speicherung privater E-Mails unzulässig. Eine zentrale
Archivierung des gesamten E-Mail-Verkehrs, etwa zur Erfüllung von
Compliance-Anforderungen, ist somit nicht erlaubt. Zuvor müssten die
geschäftlichen von den privaten E-Mails technisch aufwändig getrennt
werden. Unternehmen, die deshalb nicht gleich die private Nutzung
verbieten wollen, können beispielsweise der Belegschaft freie
E-Mail-Accounts anbieten, separate Privatadressen zur Verfügung
stellen oder Betriebsvereinbarungen anstreben, in der die Mitarbeiter
einer zentralen Archivierung zustimmen.

Hintergrundinformationen
An der Studie "IT-Security 2008" nahmen 468 IT-Manager und
IT-Sicherheitsverantwortliche aus Deutschland teil. Die Befragung
wurde in Form elektronischer Interviews von der Fachzeitschrift
InformationWeek durchgeführt und mit Unterstützung von Steria Mummert
Consulting ausgewertet.

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de


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