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WAZ: Beschämende Willkür - Kommentar von Stefan Schulte

Geschrieben am 27-01-2009

Essen (ots) - Dass Bundesrichter die Verfassung vor dem
Gesetzgeber beschützen müssen, kennt man ja: Pendlerpauschale,
Luftsicherheitsgesetz, Nichtrauchergesetz, . . . Doch was das
Bundessozialgericht zu Hartz IV zu sagen hatte, sollten auch hart
gesottene Politiker einen Moment wirken lassen: Der Hartz-IV-Satz für
Kinder verletzt den Gleichheitsgrundsatz, das Sozialstaatsprinzip und
die Menschenwürde.

Auch ein Kind hat das Recht auf Sozialleistungen, die seine
Grundbedürfnisse decken. Und das sind eben nicht 60 Prozent dessen,
was ein Erwachsener braucht. Der Staat gewährt einem Neugeborenen 60
Prozent des Erwachsenen-Bedarfs an Zigaretten und Alkohol, aber
keinen Cent für Schnuller. Das halten nicht nur Juristen für Mumpitz.

SPD und Union, die Hartz IV 2003 im Vermittlungsausschuss geboren
haben, hätten allen Grund zur Demut. Stattdessen verweisen sie auf
ihren Beschluss, sieben- bis 14-Jährigen künftig 70 Prozent zu
zahlen. Offenbar wollen sie die Richter nicht verstehen. Die neue
Grenze ist so willkürlich wie die alte. Auch sind Kleinkinder keine
60-Prozent- und Über-14-Jährige keine 80-Prozent-Erwachsenen. Das
weiß doch jedes Kind.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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