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Falsche Erwartungshaltung durch geplantes Bundeskinderschutzgesetz

Geschrieben am 22-01-2009

Köln (ots) - Mit großer Skepsis beurteilen Die
Kinderschutz-Zentren das geplante Bundeskinderschutzgesetz der
Bundesregierung. Weniger die fehlenden oder falschen gesetzlichen
Vorgaben sind für ein Scheitern der Hilfeeinrichtungen
verantwortlich, sondern der institutionalisierte Mangel an
finanziellen, räumlichen, zeitlichen und personellen Ressourcen.

Dies führt nicht selten zu "Kinderschutzkatastrophen" oder immer
öfter zum Abbruch von Hilfen. Oft kommt es schon heute zu übereilten
Interventionen mit schmerzhaften und schädlichen Folgen für die
Kinder.

Angesichts der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen der
Jugendhilfe erscheint der Versuch, Kinderschutz nur per Gesetz zu
verbessern zwar als kostengünstig, aber äußerst fragwürdig. Ein
politisch erzeugter Erwartungsdruck unter den Bedingungen von Zeitnot
und Überlastung riskiert, dass die Jugendhilfe zu einem starren und
uneffizienten Hilfesystem mutiert, das letztlich dem Grundgedanken
des Schutzauftrages nach Fachlichkeit, Kooperation und
Einzelfallorientierung entgegensteht.

Darum fordern Die Kinderschutz-Zentren die Fraktionen im Bundestag
und die Vertreter der Länder dazu auf, wesentliche Aspekte der
Gesetzesvorlage neu zu formulieren und dem Regierungsentwurf nicht
zuzustimmen.

Eine ausführliche Stellungnahme der Kinderschutz-Zentren kann
unter http://www.presseportal.de/go2/Stellungnahme heruntergeladen
werden.

Originaltext: Kinderschutz-Zentren
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19999
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19999.rss2

Pressekontakt:
Arthur Kröhnert
Bundesgeschäftsführer
Die Kinderschutz-Zentren
Bonner Str. 147
Telefon 0221-569753


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