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Rheinische Post: Klar kommt zu früh frei Kommentar VON SVEN GÖSMANN

Geschrieben am 19-12-2008

Düsseldorf (ots) - Das geschriebene Recht und das Gefühl von
Gerechtigkeit stimmen nicht immer überein. Die Entlassung des wegen
neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu sechsmal lebenslang
und 15 Jahren Haft verurteilten RAF-Terroristen Christian Klar ist
ein solcher Fall. Das Gesetz verlangt von ihm keine Reue, das
Gerechtigkeitsgefühl der Angehörigen seiner Opfer wie weiter Teile
der Öffentlichkeit dagegen schon. Von Klar hat es ein solches Zeichen
der Reue nie gegeben. Dem RAF-Terror hat er nie abgeschworen. Im
Gegenteil: Klar hat in Interviews wie in Grußadressen an
linksradikale Kongresse von den "Notwendigkeiten des bewaffneten
Kampfes" schwadroniert. Bundespräsident Horst Köhler hatte gute
Gründe, dass er im Mai 2007 nach einem Gespräch mit dem
RAF-Terroristen dessen Gnadengesuch ablehnte. Mit der Entlassung nach
der vorgeschriebenen Mindesthaftzeit ist das zuständige
Oberlandesgericht Stuttgart nun den Möglichkeiten gefolgt, die ihm
das Gesetz eröffnet. Es bleiben aber berechtigte Zweifel, ob gestern
ein geläuterter Mensch oder nur ein ergrauter Wirrkopf mit
mörderischer Ideologie die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verlassen
hat. Unser Rechtsstaat hat den Wünschen des Täters entsprochen, denen
seiner Opfer nicht. Leider ist das kein Einzelfall.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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