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BA: Keine neuen Anträge für Kindergelderhöhung notwendig

Geschrieben am 19-12-2008

Nürnberg (ots) - Der Bundesrat hat heute dem
Familienleistungsgesetz zugestimmt. Das Kindergeld wird demnach zum
01. Januar 2009 für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von
154 auf 164 Euro erhöht. Für das dritte und vierte Kind und alle
weiteren Kinder steigt das Kindergeld monatlich um 16 Euro.

Das bedeutet, dass Eltern für ihr drittes Kind ab Januar 2009 170
Euro monatlich erhalten, für das vierte und alle weiteren Kinder
erhöht sich der Betrag jeweils von 179 Euro auf 195 Euro.

Um die erhöhten Beträge zu erhalten, müssen Kindergeldberechtigte
keine neuen Anträge stellen.

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zahlen die
erhöhten Kindergeldbeträge pünktlich ab 01.01.2009 aus.

Ein Änderungsbescheid zur Kindergeldfestsetzung ergeht im
Regelfall nicht.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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