| | | Geschrieben am 19-12-2008 Dött/Flachsbarth: Übergangsregelung für Pflanzenöl - Kraftwerke besiegelt
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 Berlin (ots) - Anlässlich aktueller Diskussionen um die
 wirtschaftliche Zukunft von Pflanzenöl-BHKW, die Palm- und Sojaöl
 nutzen, erklären die umweltpolitische Sprecherin der
 CDU/CSU-Bundestagfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige
 Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
 
 Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung eine
 Übergangsbestimmung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in
 Blockheizkraftwerken (BHKW) beschlossen. Die Regelung wurde als so
 genanntes Artikelgesetz zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG)
 in 2./3. Lesung verabschiedet.
 
 Nach diesem Beschluss haben Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007
 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der
 Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2009
 solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe
 (NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, bis
 eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Weiterhin wurde
 festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009
 befristet ist. Wir wollen mit der gefundenen Lösung eine
 Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellen. Betreiber von
 Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag
 verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, dürfen nicht
 unverschuldet in Existenznot gelangen. Nach Vorliegen der
 Nachhaltigkeitsverordnung wird ausschließlich zertifiziertes
 Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffnen. Um dafür
 jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, haben
 wir als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in
 Fragen der Landnutzungsänderung den 1. Januar 2005 vereinbart.
 
 Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte rechtzeitig im
 parlamentarischen Verfahren auf die Notwendigkeit einer
 Übergangsregelung für bestehende Anlagen hingewiesen und deren
 Verabschiedung gegenüber dem Koalitionspartner immer wieder
 eingefordert. In einer Koalitionsverhandlung am 4. Dezember 2008
 haben wir endlich eine politische Einigung erzielt, die der Deutsche
 Bundestag mit dem heutigen Beschluss umsetzt. Die Übergangsbestimmung
 wird voraussichtlich am 13. Februar 2009 im Bundesrat behandelt.
 Danach ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2009
 vorgesehen.
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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