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Steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen, einschließlich Pflege

Geschrieben am 19-12-2008

Berlin (ots) -

bpa begrüßt Verabschiedung des Familienleistungsgesetzes

Eine Unterstützung der legalen Beschäftigung in der Pflege wurde
mit dem heute endgültig verabschiedeten Familienleistungsgesetz
beschlossen: Familien, in denen Pflegebedürftige ambulant betreut
werden oder deren angehöriges Familienmitglied in einem Heim
untergebracht ist, können künftig einen höheren Betrag an Kosten für
haushaltsnahe, pflegebegleitende Dienstleistungen von der Steuer
absetzen. Bei max. begünstigten Ausgaben von 20.000 Euro/Jahr und
einem Steuerermäßigungssatz von 20 % wird eine max. Steuerermäßigung
von bis zu 4.000 Euro gewährt. Bislang war die entsprechende
Förderung von Aufwendungen bis zu 6.000 Euro/Jahr mit einem
Steuerabzug bis zu 1.200 Euro begrenzt. Weitere Verbesserungen durch
das Familienleistungsgesetz, das nach der heutigen Zustimmung des
Bundesrates am 01.01.2009 in Kraft tritt, bestehen in einer Erhöhung
des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa),
der mehr als 6.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt, begrüßt die
Besserstellung von Familien durch das neue Gesetz. bpa-Präsident
Bernd Meurer: "Durch die erweiterte steuerliche Entlastung werden
auch Familien mit Pflegebedürftigen unterstützt, indem ihnen künftig
mehr Mittel für die benötigte Hilfe zur Verfügung stehen. Dies gilt
sowohl für haushaltsnahe, familienunterstützende und
pflegebegleitende Dienste zu Hause als auch im Rahmen einer
stationären Pflege und Betreuung im Heim."

Der bpa teilt ausdrücklich die Einschätzung der Bundesregierung,
dass pflegebegleitende Dienstleistungen - ebenso wie die
Pflegeleistungen selbst - grundsätzlich ein großes Potenzial für
einen weiteren Beschäftigungsaufbau bieten. Wie die aktuell vom bpa
vorgelegte Studie "Bestimmungsgrößen für das Marktgeschehen in der
Pflege" bestätigt, ist durch die demographische Entwicklung mit einem
sukzessiven Rückgang des privaten Unterstützerumfeldes zu rechnen.
Daher ist es aus Sicht des bpa notwendig, Familien mit
Pflegebedürftigen steuerlich zu fördern, wenn sie zu ihrer Entlastung
zugelassene Pflegeeinrichtungen in die Versorgung mit einbeziehen.

"Allerdings muss verhindert werden", so Meurer weiter, "dass
Leistungen, die im Rahmen der Schwarzarbeit von einer großen Anzahl
zumeist osteuropäischer Kräfte bereits illegal erbracht werden,
steuerlich geltend gemacht werden. Hier darf sich keine Grauzone
entwickeln". Auf diese Gefahr hatte der bpa im Gesetzgebungsverfahren
deutlich hingewiesen. Der bpa hatte gefordert, die steuerliche
Begünstigung an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die Leistungen von
einer zugelassenen Pflegeeinrichtung bzw. einem Dienstleister durch
den Einsatz sozialversicherungspflichtig Beschäftigter erbracht
werden. Dass diese Klarstellung explizit nicht erfolgt ist, bedauert
der bpa. Bernd Meurer: "Der Gesetzgeber hätte auf diese Weise die
Förderung von Schwarzarbeit konsequent ausschließen können.
Arbeitsmarktpolitisch wäre die Umsetzung unserer Forderung der
logische und richtige Schritt gewesen, um den 'Jobmotor Pflege' zu
fördern."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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