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Rheinische Post: Begnadigung irritiert

Geschrieben am 24-11-2008

Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel

Die Nachricht von der bevorstehenden Freilassung des
RAF-Terroristen Christian Klar löst Irritation und großes Unbehagen
aus. Sicher, der inzwischen 56-Jährige hat für seine Schandtaten
lange gebüßt, hat 26 Jahre hinter Gittern verbracht. Da wäre eine
Begnadigung an sich nichts Unübliches. "Lebenslang" bedeutet in
unserem Rechtssystem eben in der Regel nicht ein ganzes Leben lang,
sondern "nur" bis zu einem Vierteljahrhundert.
Was in diesem Fall jedoch besonders übel aufstößt, ist die Tatsache,
dass Klar offenbar nicht im Traum daran denkt, sein Schweigen zu den
früheren Terroraktionen zu brechen. Er dürfte wissen, wer der feige
Mörder war, der 1977 die tödlichen Schüsse auf den damaligen
Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgefeuert hat. Doch Klar behält
sein Wissen, das Licht ins Dunkel einer Serie von RAF-Morden bringen
und die Hinterbliebenen aufrichten könnte, lieber für sich. Von Reue
offenbar keine Spur. Es fällt schwer, so jemanden begnadigt zu sehen.
Doch wir leben in einem Rechtsstaat, und den können auch
"Ex-Terroristen" für sich in Anspruch nehmen. Darin zeigt sich die
Stärke unseres Staates. Dem Gnadengesuch hat jener Rechtsstaat
stattgeben, den Christian Klar so vehement bekämpft hat.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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