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Allg. Zeitung Mainz: Ein Vorweihnachtspräsent - zur Erbschaftssteuer

Geschrieben am 07-11-2008

Mainz (ots) - Auf Druck der CSU hat die Große Koalition
beschlossen, dass Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Villen
steuerfrei vererbt werden können, egal, wie viel sie wert sind. Das
neue Erbschaftsteuerrecht, auf das sich Union und SPD geeinigt haben,
ist ein vorzeitiges Weihnachtspräsent für reiche Grundbesitzer.
Bleibt eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes im gemeinsamen Haus
wohnen, bezahlt sie keine Erbschaftsteuer. Die Kinder des
Verstorbenen werden nicht zur Kasse gebeten, wenn sie eine vererbte,
bis zu 200 Quadratmeter große Wohnung selbst nutzen. Diese Grenze
konnte die sich als Gerechtigkeitspartei verstehende SPD noch
einbauen. Mehr war nicht drin. Ohne einen Kompromiss aber wäre die
Erbschaftsteuer am Jahresende ganz weggefallen und das hätte der SPD
noch weniger geschmeckt. Da bissen die Genossen lieber in den sauren
Apfel. Kostet eine Villa samt Garten und Bootssteg auch drei
Millionen Euro - Steuern fallen im Erbfall nicht mehr an. Heute
werden zumindest geringe Beträge fällig, und Bundesfinanzminister
Steinbrück wollte auch für die Zukunft eine gewisse Besteuerung
durchsetzen. Das ist am Widerstand der CSU gescheitert. Parteichef
Horst Seehofer argumentierte, man könne einer Witwe nicht zumuten,
nach dem Tod ihres Mannes eine Hypothek auf das gemeinsame Haus
aufzunehmen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Die Neuregelung hat
indes auch gute Seiten. So stellen Bonusoptionen sicher, dass
Betriebe nicht durch die Erbschaftsteuer illiquide werden. Die daran
geknüpften Auflagen belasten die Unternehmenserben zwar mehr als
bisher. Doch bislang wurde der Betriebsnachlass auch unbotmäßig
gering besteuert. Da geht es bald etwas gerechter zu.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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