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Klaus Ernst: Verfassungswidrigkeit von Hartz IV-Regelsätzen bestätigt

Geschrieben am 30-10-2008

Berlin (ots) - "Endlich greift die Erkenntnis um sich, dass die
Hartz IV-Regelsätze zu niedrig sind", begrüßt Klaus Ernst die
gestrige Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts, nach der
die Hartz IV-Regelleistungen nicht das soziokulturelle
Existenzminimum abdecken und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE erklärt
weiter:

"Wenn die Bundesregierung eine erneute Blamage in Karlsruhe
verhindern will, muss sie umgehend reagieren. Dabei reicht es nicht,
den Regelsatz wie im aktuellen Existenzminimumsbericht vorgeschlagen
entsprechend der Rentenerhöhungen in den Jahren 2009 und 2010
anzupassen. Wer den Beziehern von Arbeitslosengeld II ein
menschenwürdiges Leben ermöglichen will, muss den Regelsatz sofort
auf 435 Euro anheben und dann regelmäßig entsprechend der
Preisentwicklung anpassen.

Der Hessische Beschluss kritisiert die mangelnde Begründung der
Festlegung der Kinderregelsätze. Diese werden ohne Ermittlung des
spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen schlicht vom
Eckregelsatz für Erwachsene abgeleitet. Ausschlaggebend muss aber der
tatsächliche Bedarf sein. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat dazu
eine gründliche Expertise vorgelegt, die eine deutliche Erhöhung der
Leistungen für Kinder und Jugendliche begründet."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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