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Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu Renten/Pensionen

Geschrieben am 20-08-2008

Köln (ots) - Niveau nicht zu halten

RAIMUND NEUSSzu Beamtenpensionen

Die durchschnittliche Pensi
on von Beamten liegt um
rund 1000 Euro monatlich
über der Brutto-Standardrente;
um auch nur die Mindestver
sorgung eines Beamten zu er
werben, müsste ein angestell
ter Durchschnittsverdiener 45
Jahre lang arbeiten. Wer solche
Zahlen auch nur in den Raum
stellt, erntet einen Sturm der
Entrüstung - Entrüstung von
Beamtenvertretern, die unfaire
Vergleiche wittern, und Ent
rüstung von Rentnern, die sich
benachteiligt sehen.

Da hilft es, ein wenig genauer
hinzusehen. Teilweise lassen
sich die Unterschiede recht
fertigen, aber eben auch nur
teilweise. Beispiel: Natürlich
müssen Beamte ihre Pension
voll versteuern; das gilt aber in
nicht allzuferner Zukunft auch
für Sozialrenten. Natürlich ha
ben die allermeisten Beamten
eine qualifizierte Ausbildung
und entsprechende Gehälter.
Aber auch das erklärt eine der
maßen überdurchschnittliche
Versorgung nur zum Teil. Denn
in keinem anderen Versor
gungssystem - gesetzlich oder
privat - wird die Altersversor
gung prozentual vom letzten
Einkommen berechnet, ohne
Rücksicht auf die Verdienste in
früheren Jahren.

Rentner, die als Berufsanfän
ger wenig verdient haben,
bekamen entsprechend wenig
Ansprüche dafür gutgeschrie
ben. Für Studienjahre gab es
gar nichts. Beides gilt nicht für
Beamte. Angestellte erhalten
vom Arbeitgeber zudem nur
Beitragszuschüsse bis zur Be
messungsgrenze. Darüber hi
naus gehende Versorgungsan
sprüche müssen sie aus eige
nen Mitteln aufbauen.

Viele Unterschiede sind his
torisch zu erklären, aber
heute nicht mehr zu rechtferti
gen. Die meisten Steuerzahler,
die die Beamtenversorgung fi
nanzieren, sind selbst zwangs
weise in einem System versi
chert, dessen Leistungsniveau
in den letzten Jahren brutal ge
kürzt wurde. Es ging nicht an
ders, und es wird bei den Pen
sionen nicht anders gehen.
Glaubt jemand ernsthaft, 2050
könnten die Bundesländer 107
Milliarden Euro für Pensionen
aufbringen? Bereits erworbene
Pensionsansprüche müssen er
halten bleiben, der Aufbau neu
er ist zu begrenzen.

Originaltext: Kölnische Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70111
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70111.rss2

Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Jost Springensguth
print@kr-redaktion.de


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