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Bundesgerichtshof stärkt staatliche Lottogesellschaften

Geschrieben am 14-08-2008

Stuttgart (ots) -

- Lottogesellschaften dürfen Zusammenarbeit mit Spielvermittlern
ablehnen
- Ausrichtung des staatlichen Glücksspielangebots auf einzelne
Bundesländer bleibt erlaubt
- Beschwerde des Kartellamts zurückgewiesen
- Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das auf Spielerschutz
ausgerichtete föderale Glücksspielkonzept bestätigt. Die staatlichen
Lotteriegesellschaften dürfen wie bisher ihr jeweiliges
Glücksspielangebot auf einzelne Bundesländer ausrichten. Zur
Durchsetzung ihrer ordnungsrechtlichen Pflichten dürfen die Länder
den Nachweis einer landesbehördlichen Glückspielerlaubnis verlangen.
Zudem können die Lottogesellschaften die Zusammenarbeit mit
gewerblichen Spielvermittlern aufgrund eigener Entscheidung aus
sachlichen Gründen ablehnen.

"Wir begrüßen die Entscheidung", sagte Dr. Friedhelm Repnik,
Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und
Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. "Die
Ministerpräsidenten haben sich beim Glücksspiel in Deutschland gegen
ein Kommerzmodell entschieden. Im Vordergrund steht der
Spielerschutz. Eine beliebige Ausweitung von Glücksspielangeboten,
zum Beispiel durch gewerbliche Spielvermittler über Ländergrenzen
hinweg, würde diesem Grundgedanken widersprechen. Der
Bundesgerichtshof hat heute für Rechtssicherheit gesorgt und den
Glücksspielstaatsvertrag klar bestätigt", so Dr. Repnik.

Der Beschwerde des DLTB gegen die Vorentscheidung des
Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde in zentralen Punkten
stattgegeben. Die Beschwerde des Kartellamts wurde zurückgewiesen.
Den Angriffen gegen den Glücksspielstaatsvertrag hat der BGH damit
eine eindeutige Absage erteilt und die Position der Länder gestärkt.
Die Lottogesellschaften und gewerblichen Spielvermittler haben - so
der BGH - von der Wirksamkeit regionaler Erlaubnisvorbehalte und des
zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Internetverbots auszugehen.

Mit der Entscheidung des BGH endet eine mehr als zweijährige
Auseinandersetzung um die Regelungshoheit für die Ordnung des
Glücksspielwesens. Ausschlaggebend für die heutige Entscheidung bzw.
Auffassung des Senats war nicht zuletzt die europäische
Rechtsprechung, die seit jeher die Regelungskompetenz der
EU-Mitgliedstaaten für die Glücksspielgesetzgebung gestärkt und
geschützt hat.

Originaltext: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63298
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63298.rss2

Pressekontakt:
Klaus Sattler
Telefon: 0711 81000-110 oder -113
Telefax: 0711 81000-115
E-Mail: presse@lotto-bw.de


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