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Fischbach: Entfristung der Härtefallregelung wird humanitären Notfällen gerecht

Geschrieben am 14-08-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der geplanten Entfristung der
Härtefallregelung erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion für
Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:

Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung die
Härtefallregelung nicht wie geplant am 31. Dezember 2009 auslaufen
lässt. So ist weiterhin gesichert, dass Abschiebungen aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen verhindert werden können, auch
wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist.

Das Vorgehen der Härtefallkommissionen in den Bundesländern auf
der Grundlage des § 23a Aufenthaltsgesetz hat sich seit der Aufnahme
ihrer Arbeit zum Beginn des Jahres 2005 bewährt. So ist es gut und
folgerichtig, dass die Bundesregierung dies ebenso anerkennt wie die
Tatsache, dass die Notwendigkeit einer Härtefallregelung auch
weiterhin bestehen bleibt.

Das Festhalten an der Härtefallregelung über den ursprünglich
befristeten Zeitraum hinaus unterstreicht ein weiteres Mal, dass der
von der Union eingeschlagene Weg in der Zuwanderungspolitik sinnvoll
und ausgewogen ist und den humanitären und persönlichen Bedürfnissen
in Einzelfällen Rechnung trägt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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