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Arzneimittelrabattverträge: Gesetzgeber muss endlich für Rechtssicherheit sorgen!

Geschrieben am 14-08-2008

Berlin (ots) - In einem noch nicht veröffentlichten Beschluss vom
15. Juli 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass
Zivilgerichte für die Frage zuständig sind, ob eine gesetzliche
Krankenkasse einen Arzneimittel-Rabattvertrag ordnungsgemäß
ausgeschrieben hat (Az. BGH X ZB 17/08). Der BGH widersprach damit
der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts, das im April
seinerseits die Sozialgerichtsbarkeit für zuständig erklärt hatte.

Hierzu erklärte Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt: "Da es
nun amtlich ist, dass sich selbst die höchsten Gerichte dieses Landes
nicht darüber einigen können, wer für Streitigkeiten aus
Rabattverträgen zuständig ist, muss der Gesetzgeber endlich handeln
und für die dringend notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit
sorgen." Schmidt machte deutlich, dass es sich dabei um mehr als
bloße Zuständigkeiten handelt. "In der Zivilgerichtsbarkeit gilt das
Vergaberecht in vollem Umfang", erklärte er. "Dagegen wird in
Sozialgerichtsverfahren nur die die Einhaltung der materiellen
Grundzüge des Vergaberechts überprüft. Dadurch kann es zu
unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen des gleichen Sach-verhaltes
kommen."

Derzeit schreibt die AOK Rabattverträge für das kommende Jahr aus,
die Arzneimittel mit einem Umsatz im Milliarden-Bereich betreffen und
damit erhebliche Auswirkungen auf die teilnehmenden Unternehmen
haben. "Da nicht auszuschließen ist, dass es auch um diese
Ausschreibung rechtlichte Auseinandersetzungen gibt, muss der
Gesetzgeber schnellstmöglich und eindeutig den Rechtsweg festlegen.
Kassen und Industrie brauchen verlässliche Spielregeln." Beide Seiten
hatten in der Vergangenheit die Politik bereits mehrfach zu einer
gesetzlichen Klarstellung aufgerufen. "Der Gesetzgeber ist am Zuge
und muss jetzt endlich handeln. Sonst dauert die Rechtsunsicherheit
fort und wird erneut die Gerichte beschäftigen. Denn dann müsste eine
Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des
Bundes abgewartet werden. Diesen erneuten Zeitverlust darf sich der
Gesetzgeber nicht leisten!"

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Ansprechpartner:
Pro Generika, Tel.: (030) 81 61 60 9-0, info@progenerika.de


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