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Neues Deutschland: Zum BGH-Urteil über Rauchverbot

Geschrieben am 30-07-2008

Berlin (ots) - Die Landesgesetzgeber haben ihre Rechnung ohne den
(kleinen) Wirt gemacht: Die Ausnahmen der Nichtraucherschutzgesetze
zu Gunsten der großen Gaststätten werden sich jetzt wohl in Qualm
auflösen. Sieger des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts
ist neben den Herstellern von »Raucherkneipe«-Schildern die
existenzgeplagte Kneipe um die Ecke ohne Zusatzraum für Raucher.
Verlierer sind die Nichtraucher - allerdings nur auf den ersten
Blick. Zwar wird es ihnen stinken, für ihr Bier in der
Lieblingskneipe zunächst wieder mit roten Augen und womöglich
gesundheitlichen Spätfolgen zu bezahlen, dennoch ist das Urteil nicht
nur richtig, es ist sogar richtig gut. Die Karlsruher Richter haben
nämlich nicht bloß offensichtlich unverhältnismäßige Regelungen
gekippt. Sie haben viel mehr eine Frage beantwortet, die ihnen gar
nicht gestellt wurde: Ja, ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot für
alle Gaststätten wäre verfassungsgemäß.
Formal besteht zwar weiter die Möglichkeit, sich dem Druck der
großen Koalition aus Rauchern, Gaststättengewerbe und
Zigarettenindustrie zu beugen und durch neue Ausnahmen das Qualmen am
Stammtisch auch über 2009 hinaus zu erlauben. Wenn der Gesetzgeber
jedoch die Rauchzeichen unserer höchsten Verfassungshüter richtig
liest und den Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen ebenfalls als
»überragend wichtiges Gemeinwohlziel« begreift, führt an einem
totalen Rauchverbot in Gaststätten kein Weg vorbei.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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