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Verabschiedetes Gesetz gegen Telefonspam untermauert DDV-Positionen

Geschrieben am 30-07-2008

Wiesbaden (ots) - Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV sieht
seine Positionen gegenüber Telefonspam durch den heute im
Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf gegen unlautere
Telefonwerbung bestätigt. Der Verband hatte in den vergangenen
Monaten mehrfach deutlich gemacht, dass das von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer im Frühjahr
vorgestellte Maßnahmenpaket weitgehend auf Zustimmung stößt. Patrick
Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: "Mit
dem heutigen Kabinettsbeschluss stärkt die Politik den
Verbraucherschutz mit Augenmaß. Insbesondere freut uns, dass die
Bundesjustizministerin in ihrem heutigen Pressestatement erklärt, bei
den neuen Verbraucherschutzregelungen sei Wert darauf gelegt worden,
die Wirtschaft nicht mit unpraktikablen Regelungen zu belasten, da
Verbraucher zunehmend Waren und Dienstleistungen telefonisch oder
über das Internet bestellen." Dieses Bekenntnis zeige, so Tapp: Der
DDV habe das berechtigte Interesse der Wirtschaft in Berlin
hinreichend deutlich machen können und sieht sich bestätigt, dass es
auch der Politik nicht darum gehe, den dialogmarketingrelevanten
Kanal Telefon in einer mobilen Gesellschaft zu verbauen.

Die beschlossene Regelung eines Bußgeldes bis zu 50 000 Euro nimmt
der Verband zur Kenntnis, hatte jedoch bereits im Vorfeld mehrfach
deutlich gemacht, dass er ein Bußgeld aufgrund des schon vorhandenen
Ordnungsgeldrahmens von bis zu 250.000 Euro für tatsächlich wenig
effektiv und daher nicht notwendig halte.

Beim Verbot der Rufnummernunterdrückung geht der DDV davon aus,
dass es eine Übergangsfrist geben wird, um den Unternehmen eine vor
allem technisch praktikable Umsetzung zu ermöglichen. Der DDV hat
bereits mehrfach erklärt, dass das Verbot im Sinne der vom Verband
geforderten Transparenz auf Zustimmung stößt.

Dass die Lücken beim Widerrufsrecht bezüglich Verträgen über Wett-
und Lotteriedienstleistungen und über die Lieferung von Zeitungen,
Zeitschriften und Illustrierten geschlossen werden, sieht der DDV
als Angleichung an das in allen anderen Branchen geltende Recht.
Bezüglich Slamming begrüßt der DDV die Neuregelung, da der
Verbraucher die ungewollten Umstellungen nur mit viel Aufwand und
Ärger rückgängig machen kann, was sein Verhältnis zum Medium Telefon
alles andere als fördert.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Originaltext: Dt. Direktmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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